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Der Erblasser ist kaum beigesetzt, und schon steht die erste schwierige Frage im Raum: Wem gehört das Haus jetzt eigentlich, und was passiert, wenn sich die Erben nicht einig werden? Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, und genau diese Konstruktion sorgt in der Praxis regelmäßig für Streit, vor allem wenn eine Immobilie im Nachlass steckt, die niemand allein besitzt und über die trotzdem alle gemeinsam entscheiden müssen.

Der bisherige Vermieter ist verstorben, ein Brief der Erben liegt im Briefkasten und darin steht ein Wort, das viele Mieter aufschreckt: Eigenbedarf. Rechtlich ändert der Tod des Vermieters am Mietvertrag zunächst nichts, denn die Erben rücken automatisch in dessen Position ein. Ob sie deshalb schneller oder leichter kündigen können als ein normaler Vermieter, ist eine der häufigsten Fragen, die Mieter nach einem solchen Erbfall stellen.

Der Schlüssel liegt auf dem Tisch, die Wohnung des Verstorbenen steht leer — und die Bank verlangt einen Nachweis, wer überhaupt erbberechtigt ist. Genau in diesem Moment taucht der Begriff Erbschein auf. Doch nicht immer ist er zwingend erforderlich: Wer die Regeln kennt, spart sich Zeit, Aufwand und erhebliche Kosten.

Ein Todesfall trifft die Familie, der Nachlass muss geregelt werden — und es gibt kein Testament. Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein detailliertes System entwickelt: die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Sie bestimmt verbindlich, wer erbt, in welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil.
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