Die Nachrichten hören nicht auf. Täglich neue SMS, Anrufe, E-Mails. Vor der Haustür steht wieder dieselbe Person. Was nach übertriebener Aufmerksamkeit klingt, ist in Deutschland eine eigenständige Straftat — strafrechtlich als Nachstellung nach § 238 StGB verfolgt, zivilrechtlich durch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bekämpfbar.

Stalking trifft keineswegs nur Prominente. Studien zeigen, dass knapp zwölf Prozent aller Deutschen im Laufe ihres Lebens von Nachstellungen betroffen sind. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland über 24.000 Fälle polizeilich erfasst — die Dunkelziffer liegt deutlich höher, weil viele Betroffene aus Scham oder Unkenntnis ihrer Rechte schweigen.

Betroffene stehen vor zwei zentralen Fragen: Wie stoppe ich das Verhalten sofort? Und wie sichere ich meine Position rechtlich langfristig? Dieser Ratgeber zeigt den strukturierten Weg — von der Beweissicherung über die Strafanzeige bis zur gerichtlichen Schutzanordnung.

Was gilt rechtlich als Stalking nach § 238 StGB?

Stalking ist nach § 238 StGB strafbar, wenn jemand einer anderen Person wiederholt unbefugt nachstellt und diese Nachstellung geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Seit der Reform vom 1. Oktober 2021 reicht bereits wiederholtes Verhalten — die früher geforderte Beharrlichkeit und schwerwiegende Beeinträchtigung wurden durch niedrigere Tatbestandsmerkmale ersetzt.

Der Tatbestand erfasst ein breites Spektrum: das Aufsuchen räumlicher Nähe, ständige Kontaktversuche per Telefon oder Messenger, das Beauftragen Dritter zur Kontaktaufnahme, das Überwachen über GPS-Tracker oder Stalking-Apps, das Verbreiten persönlicher Daten oder Fotos im Internet sowie das Bestellen von Waren unter falscher Identität des Opfers. Schon zwei nachgewiesene Einzelhandlungen können nach der Rechtsprechung ausreichen, um den Tatbestand zu erfüllen.

Besonders relevant für digitale Nachstellungen: Das Gesetz vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3513) hat typische Formen des Cyberstalkings ausdrücklich in § 238 Abs. 1 StGB aufgenommen. Das unbefugte Ausspähen von Social-Media-Konten über Stalking-Apps oder das Anlegen von Fake-Profilen unter dem Namen des Opfers sind damit explizit strafbar.

Der Strafrahmen beträgt im Grundtatbestand Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei besonders schweren Fällen — etwa wenn der Täter das Opfer oder eine ihm nahestehende Person schädigt oder in Todesgefahr bringt — sieht § 238 Abs. 2 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Mit Todesfolge drohen nach § 238 Abs. 3 StGB noch höhere Strafen.

Wichtig für die Praxis: Der BGH hat in seinem Beschluss vom 19. November 2009 – 3 StR 244/09 klargestellt, dass auch bei nur zwei nachgewiesenen Nachstellungshandlungen strafbares Verhalten vorliegen kann, wenn der Täter erkennbar gleichgültig gegenüber dem entgegenstehenden Willen des Opfers handelt. Das OLG Hamm bekräftigte am 8. April 2025 – 5 ORs 9/25 die Notwendigkeit, wiederholte Handlungen auf ihren einheitlichen Täterwillen hin zu prüfen.

Beweissicherung: So dokumentieren Sie Stalking richtig

Lückenlose Dokumentation ist die wichtigste Maßnahme, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten — denn ohne Beweise ist weder eine Strafanzeige noch ein Gewaltschutzantrag erfolgreich. Beginnen Sie ab dem ersten Vorfall sofort mit einem Stalking-Tagebuch: Datum, Uhrzeit, Ort, genaue Beschreibung des Vorfalls, Zeugen.

Sichern Sie digitale Beweise konsequent: Screenshots von Nachrichten, Anrufprotokollen, E-Mails und Social-Media-Aktivitäten mit sichtbaren Zeitstempeln und Absenderangaben. Löschen Sie keine Nachrichten, auch wenn Sie den Inhalt als belastend empfinden — für das Gericht sind gerade diese Inhalte entscheidend. Speichern Sie Backup-Kopien auf einem separaten, passwortgeschützten Gerät.

Physische Beweise — unverlangte Geschenke, Briefe, hinterlassene Gegenstände — sollten Sie in einer Tüte aufbewahren und möglichst nicht anfassen, um Fingerabdrücke zu sichern. Wenn der Täter Ihnen vor Ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz auflauert, dokumentieren Sie dies mit Fotos oder Video — auch Zeugenaussagen von Nachbarn oder Kollegen sind gerichtsverwertbar.

Ärztliche und psychologische Befunde spielen eine wichtige Rolle. Suchen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden wie Schlafstörungen, Angstzuständen oder Erschöpfung zeitnah einen Arzt auf und schildern Sie den Zusammenhang mit dem Stalking. Ärztliche Atteste belegen nicht nur die Schwere der Beeinträchtigung — sie sind bei zivilrechtlichen Schmerzensgeldansprüchen nach § 823 BGB zentrales Beweismittel.

Ein Praxisbeispiel aus dem Beratungsalltag: Eine Buchhalter aus Frankfurt-Sachsenhausen wurde über mehrere Wochen täglich von einem ehemaligen Kollegen angerufen und am Arbeitsplatz aufgesucht. Durch ein systematisch geführtes Vorfallsprotokoll mit Screenshots, einer eidesstattlichen Versicherung ihrer Vorgesetzten als Zeugin und dem Nachweis von drei ärztlich dokumentierten Schlafstörungsbehandlungen erwirkte ihr Anwalt innerhalb von fünf Tagen eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Familiengericht.

Praxis-Tipp

Stalking ist nach § 238 StGB seit der Reform vom 1. Oktober 2021 ein Offizialdelikt — die Staatsanwaltschaft verfolgt es von Amts wegen, ohne dass das Opfer Privatklage erheben muss.

Strafanzeige stellen: Was passiert danach?

Die Strafanzeige gegen einen Stalker können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Seit § 238 StGB als Offizialdelikt ausgestaltet ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen — Sie müssen keinen gesonderten Strafantrag stellen und tragen kein Kostenrisiko mehr wie beim früheren Privatklageweg.

Bei der Anzeige schildern Sie alle dokumentierten Vorfälle chronologisch und übergeben Kopien Ihrer Belege — Tagebuch, Screenshots, Zeugenangaben. Je konkreter Ihre Darstellung, desto effizienter kann die Polizei ermitteln. Behalten Sie immer Originalbeweise und übergeben nur Kopien. Lassen Sie sich die Anzeigenaufnahme mit Vorgangsnummer bestätigen — Sie benötigen diese auch für den Gewaltschutzantrag beim Familiengericht.

Als Verletzter haben Sie das Recht, sich der Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anzuschließen (§ 395 StPO). Als Nebenkläger erhalten Sie im Strafverfahren umfangreiche Verfahrensrechte, darunter ein Frage- und Antragsrecht, und können über einen Anwalt Ihre Interessen aktiv vertreten. Die Kosten der Nebenklage können dem Täter bei Verurteilung auferlegt werden (§ 472 StPO).

Realistisch betrachtet läuft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren oft mehrere Monate. Die Strafanzeige allein schützt Sie kurzfristig nicht vor weiteren Übergriffen. Deshalb sollten Sie die Strafanzeige stets mit dem zivilrechtlichen Antrag auf eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz kombinieren — beide Wege ergänzen sich und verstärken den Schutz gegenseitig.

Wichtig zu wissen

Eine einstweilige Verfügung nach § 1 GewSchG kann das Familiengericht in akuten Fällen innerhalb von ein bis drei Tagen ohne Anhörung des Täters erlassen und umfasst Kontakt- und Näherungsverbote.

Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz: So erhalten Sie sofortige Schutzanordnungen

Die einstweilige Verfügung nach § 1 GewSchG ist das schnellste und wirksamste zivilrechtliche Mittel gegen Stalking. Zuständig ist ausschließlich das Familiengericht — und zwar unabhängig davon, ob Sie jemals in einer familiären Beziehung zum Täter standen. Das Familiengericht am Wohnort des Opfers nimmt Anträge schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in Eilfällen auch elektronisch entgegen.

Inhaltlich kann die Schutzanordnung dem Täter untersagen: sich der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen regelmäßig aufgesuchten Orten des Opfers auf einen bestimmten Mindestabstand zu nähern, jede Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, SMS, Messenger oder über Dritte sowie das Herbeiführen eines Zusammentreffens. Bei gemeinsam genutzter Wohnung kann das Gericht den Täter aus der Wohnung verweisen — der Grundsatz lautet: Das Opfer bleibt, der Täter geht.

In besonders dringenden Fällen kann das Familiengericht die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung und ohne vorherige Anhörung des Täters erlassen. Die Entscheidung kann dann innerhalb von ein bis drei Tagen ergehen. Üblich ist jedoch ein Termin zur mündlichen Verhandlung, der meist innerhalb von einer bis zwei Wochen angesetzt wird. Die einstweilige Anordnung wird in der Regel auf sechs Monate befristet und kann bei fortbestehender Gefährdungslage verlängert werden.

Für den Antrag müssen Sie den Verfügungsanspruch aus dem GewSchG glaubhaft machen — durch Ihre Dokumentation, eine eidesstattliche Versicherung und Benennung von Zeugen. Ein Rechtsanwalt ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber angesichts der Beweisanforderungen und der taktischen Bedeutung der Antragsformulierung empfehlenswert. Verstößt der Täter gegen die erlassene Schutzanordnung, sollten Sie jeden einzelnen Verstoß sofort bei der Polizei anzeigen und beim Gericht einen Antrag auf Ordnungsgeld oder Ordnungshaft stellen.

Verstöße gegen eine rechtskräftige Schutzanordnung sind nach § 4 GewSchG eigenständig strafbar und werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Das Gewaltschutzgesetz eröffnet damit — als einzige Rechtsgrundlage im deutschen Recht — eine gleichzeitige zivilrechtliche und strafrechtliche Reaktion auf dasselbe Verhalten: Das Gericht kann Ordnungsmittel verhängen, und die Staatsanwaltschaft kann zusätzlich wegen Verstoßes gegen § 4 GewSchG ermitteln.

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Stalking-Opfer?

Neben dem Strafrecht und dem Gewaltschutzgesetz können Stalking-Opfer zivilrechtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Täter verlangen. Rechtsgrundlage ist § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 238 StGB als Schutzgesetz sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 5. November 2021 – 10 U 6/20 klargestellt, dass Stalking-Täter auch für mittelbare Schäden haften, wenn das Opfer aufgrund der Bedrohungslage umziehen muss.

Konkret erstattungsfähig sind Umzugskosten, Notar- und Maklergebühren für einen durch die Bedrohung erzwungenen Wohnungswechsel, Kosten für Sicherheitsmaßnahmen wie neue Türschlösser oder Alarmanlagen sowie Therapiekosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Für Schmerzensgeld ist entscheidend, ob Arzt oder Therapeut psychische oder physische Beeinträchtigungen mit Krankheitswert dokumentieren. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Dauer, Intensität und Folgen der Nachstellung.

Heimliches GPS-Tracking durch Privatpersonen ist nach der Rechtsprechung des BGH — Urteil vom 4. Juni 2013 – 1 StR 32/13 — grundsätzlich strafbar und kann als Nachstellung nach § 238 StGB verfolgt werden. Zusätzlich greifen § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) und § 202a StGB (Ausspähen von Daten), wenn Stalking-Apps oder versteckte Abhörgeräte eingesetzt werden. Neben der Strafverfolgung bestehen in diesen Fällen zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche empfiehlt sich die anwaltliche Begleitung: Zum einen muss der Schaden konkret beziffert und belegt werden, zum anderen kann ein versierter Anwalt prüfen, ob eine Nebenklage im laufenden Strafverfahren die effizienteste Route ist, um die Kostenerstattung gegenüber dem Täter zu sichern.

Ihre Checkliste auf einen Blick

  • Stalking ist nach § 238 StGB seit der Reform vom 1. Oktober 2021 ein Offizialdelikt — die Staatsanwaltschaft verfolgt es von Amts wegen, ohne dass das Opfer Privatklage erheben muss.
  • Eine einstweilige Verfügung nach § 1 GewSchG kann das Familiengericht in akuten Fällen innerhalb von ein bis drei Tagen ohne Anhörung des Täters erlassen und umfasst Kontakt- und Näherungsverbote.
  • Wer gegen eine gerichtliche Schutzanordnung verstößt, macht sich nach § 4 GewSchG zusätzlich strafbar — Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe drohen.
  • Lückenlose Dokumentation aller Vorfälle — Datum, Uhrzeit, Ort, Beweismittel — ist die wichtigste Vorarbeit für Strafanzeige und Gewaltschutzantrag.
  • Neben dem Strafrecht haben Stalking-Opfer zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 823 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Fazit

Stalking ist keine Lappalie und kein privates Problem — es ist eine Straftat, gegen die das deutsche Recht wirksame Instrumente bereithält. Der strafrechtliche Weg über § 238 StGB und der zivilrechtliche Weg über das Gewaltschutzgesetz sind keine Alternativen, sondern Ergänzungen: Erstatten Sie Strafanzeige und beantragen Sie gleichzeitig die einstweilige Verfügung beim Familiengericht. Dokumentieren Sie jeden Vorfall sorgfältig, handeln Sie nach Möglichkeit zeitnah nach dem letzten Übergriff und melden Sie jeden Verstoß gegen eine gerichtliche Anordnung konsequent. Je früher Sie rechtlich handeln, desto stärker ist Ihre Position.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.