Fast jede achte Person in Deutschland wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Nachstellungen — die meisten kennen den Täter persönlich. Stalking beginnt selten mit einer offensichtlichen Bedrohung: Es sind die wiederholten Nachrichten nach Mitternacht, das Auto, das immer vor der Wohnung steht, der Arbeitskollege, der plötzlich überall auftaucht. Was sich zunächst wie ein Missverständnis anfühlt, kann sich rasch zu einer ernsthaften Gefahr entwickeln.

Seit der Gesetzesreform zum 1. Oktober 2021 ist § 238 StGB deutlich schärfer gefasst: Das frühere Merkmal 'beharrlich' wurde durch 'wiederholt' ersetzt, und der Tatbestand ist kein Erfolgsdelikt mehr, sondern ein Gefährdungsdelikt. Das bedeutet: Der Täter muss Sie nicht nachweislich in Ihrer Lebensführung beeinträchtigt haben — es genügt, dass sein Verhalten dazu geeignet war. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber Cyberstalking ausdrücklich in den Straftatbestand aufgenommen.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, wie Sie Beweise richtig sichern und wie Sie über das Gewaltschutzgesetz schnell wirksamen Schutz erwirken können.

Was ist Stalking rechtlich — und wann wird es strafbar?

Stalking ist nach § 238 StGB strafbar, sobald jemand einer anderen Person wiederholt und unbefugt nachstellt und dieses Verhalten geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Entscheidend ist nicht, ob Sie tatsächlich Ihren Alltag eingeschränkt haben — es reicht, dass das Verhalten objektiv dazu geeignet war. Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen — etwa wenn der Täter eine Waffe mit sich führt oder das Opfer durch die Tat in Lebensgefahr bringt — sind bis zu fünf Jahre möglich.

Der Tatbestand erfasst ein breites Spektrum an Handlungen: das wiederholte Aufsuchen der räumlichen Nähe des Opfers, Kontaktversuche über Telefon, E-Mail, soziale Netzwerke oder Dritte, Bestellungen unter fremdem Namen sowie das Ausspähen über Stalking-Apps oder das Anlegen gefälschter Profile. Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 08.04.2025 (Az.: 5 ORs 9/25) klargestellt, dass räumliche Nähe im Sinne des § 238 Abs. 1 Nr. 1 StGB objektiv hergestellt sein muss — bloßes Aufsuchen der Wohnung ohne nachweisbaren Kontakt genügt nicht für diesen einzelnen Tatbestandsfall.

Seit der Reform zum 1. Oktober 2021 ist § 238 StGB kein Privatklagedelikt mehr. Das hat weitreichende Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft ist nun verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln, sobald eine Anzeige erstattet wird. Vorher mussten Betroffene Privatklage erheben — ein beschwerliches und kostenträchtiges Verfahren, das kaum jemandem gelang. Die Streichung aus dem Katalog der Privatklagedelikte nach § 374 Abs. 1 StPO ist damit ein erheblicher Fortschritt für den Opferschutz.

Wichtig zu wissen: Schon zwei Nachstellungshandlungen können den Tatbestand erfüllen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs — unter anderem BGH NJW 2010, 1680 — hat hierzu entwickelt, dass mehrere Tathandlungen gegen dasselbe Opfer eine tatbestandliche Handlungseinheit bilden können, solange ein einheitlicher Täterwille vorliegt. Eine neue selbstständige Tat beginnt erst dann, wenn der Täter nach einem erkennbaren Abschluss aus einem neuen Tatentschluss heraus handelt. Als Opfer müssen Sie daher nicht auf eine lange Vorfallshistorie warten: Dokumentieren Sie von Anfang an jeden einzelnen Vorfall.

Wie sammeln Sie Beweise bei Stalking richtig?

Die Qualität Ihrer Beweislage entscheidet maßgeblich darüber, ob eine Strafanzeige zur Anklage führt und ob das Familiengericht eine Schutzanordnung erlässt. Führen Sie ab dem ersten Vorfall ein lückenloses Stalking-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, genauem Ort, Beschreibung des Vorfalls und gegebenenfalls dem Namen von Zeugen. Dieses Tagebuch ist kein juristisches Formular — es dient Ihnen selbst als Gedächtnishilfe und dem Anwalt als Arbeitsgrundlage.

Sichern Sie digitale Beweise sofort und an mehreren Orten: Screenshots von Nachrichten, E-Mails, Social-Media-Profilen und Kommentaren sollten mit sichtbarem Zeitstempel und URL gespeichert werden. Löschen Sie keine Kommunikation, auch wenn sie belastend ist — das Gericht und die Staatsanwaltschaft brauchen die Originale. Bei Anrufen notieren Sie Rufnummer, Uhrzeit und Inhalt des Gesprächs. Sprachmemos — soweit rechtlich zulässig — können bei Konfrontationssituationen auf öffentlichem Gelände hilfreich sein.

Einen Praxisfall aus der Beratung: Eine Beschäftigte aus dem Münchener Stadtgebiet dokumentierte über mehrere Wochen täglich, dass ein Ex-Partner wiederholt vor ihrem Arbeitsgebäude wartete und Kollegen ansprach. Sie sicherte Fotos vom Fahrzeug des Mannes mit Zeitstempel, sammelte schriftliche Aussagen zweier Kolleginnen und legte alle SMS-Nachrichten in chronologischer Reihenfolge vor. Das Familiengericht erließ auf dieser Grundlage innerhalb weniger Tage eine einstweilige Anordnung mit Näherungs- und Kontaktverbot.

Bewahren Sie physische Beweise wie Briefe, Postkarten oder unerwünschte Geschenke sorgfältig auf — am besten in einem verschlossenen Umschlag mit Eingangsvermerk. Wenn Sie Zeugen haben, bitten Sie diese, ihre Wahrnehmungen schriftlich festzuhalten. Behörden und Gerichte gewichten schriftliche Zeugenaussagen deutlich höher als mündliche Schilderungen, die erst Monate nach den Vorfällen zu Papier gebracht werden. Bei Verdacht auf digitale Überwachung — etwa durch Stalking-Apps auf Ihrem Smartphone — sollten Sie das Gerät nicht eigenständig bereinigen, sondern zunächst forensisch sichern lassen.

Praxis-Tipp

Stalking ist nach § 238 StGB bereits dann strafbar, wenn das Verhalten des Täters wiederholt und geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen — ein konkreter Schaden muss nicht eingetreten sein.

So erstatten Sie Strafanzeige wegen Stalking

Eine Strafanzeige nach § 238 StGB erstatten Sie bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft — persönlich, schriftlich oder in manchen Ländern elektronisch. Da Stalking seit 2021 kein Privatklagedelikt mehr ist, sind Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet, nach Eingang einer Anzeige von Amts wegen zu ermitteln. Sie müssen den Fall also nicht selbst verfolgen, sondern die Staatsanwaltschaft übernimmt die Verfahrensführung.

Bringen Sie zur Anzeigenerstattung Ihre gesamte Dokumentation mit: das Stalking-Tagebuch, Screenshots, Fotos, Zeugenangaben und alle sonstigen Belege. Eine strukturierte, chronologische Darstellung hilft den Ermittlern erheblich. Nennen Sie dabei konkret, was Sie tun konnten oder nicht tun konnten, weil Sie Angst hatten — das ist relevant für die Beurteilung, ob das Verhalten geeignet war, Ihre Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

Als Opfer einer Straftat nach § 238 StGB haben Sie gemäß § 395 StPO das Recht, sich dem Strafverfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger anzuschließen. Das gibt Ihnen eigene Verfahrensrechte: Sie dürfen Fragen stellen, Beweisanträge stellen und in der Verhandlung durch einen Beistand vertreten werden. Das Gericht kann Ihnen nach § 397a StPO auf Antrag einen Anwalt als Beistand beiordnen — in schwerwiegenden Fällen kostenfrei.

Reagiert die Polizei Ihrer Einschätzung nach nicht ausreichend auf Ihre Anzeige, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, sich direkt an die Staatsanwaltschaft wenden oder einen Anwalt mit der Fertigung einer detaillierten Strafanzeige beauftragen. Erfahrungsgemäß werden anwaltlich formulierte Anzeigen mit vollständiger Beweisdokumentation von den Ermittlungsbehörden zügiger und gründlicher bearbeitet.

Wichtig zu wissen

Eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie beim Familiengericht beantragen, ohne einen Anwalt zu beauftragen — in Eilfällen ergeht die einstweilige Anordnung sofort, oft ohne vorherige Anhörung des Täters.

Wie beantragen Sie eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz?

Eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) beantragen Sie beim zuständigen Familiengericht — das ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts. Sie können dabei wählen, ob Sie den Antrag beim Gericht am Tatort, an Ihrem Wohnort oder am Wohnort des Täters stellen. Ein Anwalt ist für den Antrag nicht zwingend erforderlich; Sie können den Antrag persönlich zur Rechtsantragsstelle des Gerichts bringen, schriftlich einreichen oder in manchen Bundesländern elektronisch über das Justizpostfach übermitteln.

Das Gericht kann dem Täter insbesondere verbieten, sich Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz auf einen bestimmten Radius zu nähern, Sie auf jeglichem Kanal zu kontaktieren — per Telefon, E-Mail, SMS, Brief oder über Dritte — sowie sich an Orten aufzuhalten, die Sie regelmäßig aufsuchen, etwa die Schule Ihrer Kinder oder Ihre Sporteinrichtung. Bei gemeinsamer Wohnung gilt der Grundsatz: Der Täter geht, das Opfer bleibt. Die Polizei kann bereits vor Erlass der gerichtlichen Anordnung eine Person aus der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot von bis zu zehn Tagen aussprechen — diese Zeit sollten Sie nutzen, um den Gerichtsantrag zu stellen.

In Eilfällen erlässt das Gericht eine einstweilige Anordnung oft noch am selben Tag und ohne vorherige Anhörung des Täters. Für den Erlass der Anordnung müssen Sie den Sachverhalt glaubhaft machen — eine eidesstattliche Versicherung, in der Sie den Sachverhalt schildern, genügt in der Regel als Grundlage. Liegen Ihnen Fotos, Screenshots oder Zeugenaussagen vor, fügen Sie diese bei, um die Glaubhaftmachung zu stärken. Verstößt der Täter gegen die Anordnung, ist das nach § 4 GewSchG eine eigenständige Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Jeden Verstoß sollten Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen und beim Gericht einen Antrag auf Zwangsmittel stellen.

Schutzanordnungen werden im Regelfall befristet erlassen; auf Antrag kann die Frist verlängert werden. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, sodass die Gerichtskosten und gegebenenfalls die Anwaltskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Auch wenn der Antrag ohne Anwalt möglich ist: Gerade wenn der Täter rechtlich vorgeht und eine mündliche Verhandlung beantragt, ist anwaltliche Begleitung empfehlenswert — denn dann müssen Sie Ihren Sachverhalt vor Gericht substantiiert darlegen.

Cyberstalking: Was gilt bei digitaler Verfolgung und Online-Belästigung?

Cyberstalking ist seit der Reform vom 1. Oktober 2021 ausdrücklich in § 238 StGB erfasst. Strafbar ist nun unter anderem das unbefugte Zugreifen auf E-Mail- oder Social-Media-Konten des Opfers mithilfe von Stalking-Apps, das Ausspähen von Standortdaten sowie das Anlegen gefälschter Profile im Namen des Opfers, über die abträgliche Bilder oder Nachrichten veröffentlicht werden. Diese Begehungsformen waren im alten Recht nur über die Auffangklausel erfassbar — heute sind sie explizit benannt.

Konkret bedeutet das: Wenn jemand heimlich eine Tracking-App auf Ihrem Smartphone installiert, über diese Ihre Bewegungen verfolgt und Sie daraufhin gezielt aufsucht, erfüllt das sowohl den Tatbestand des § 238 StGB als auch gegebenenfalls den des § 202a StGB (Ausspähen von Daten). Gleiches gilt für das systematische Überwachen Ihrer Social-Media-Profile mit anschließenden Kontaktversuchen oder dem Verbreiten Ihrer privaten Fotos. Das BGH-Urteil vom 15.02.2017 (Az.: 4 StR 375/16) hat bereits unter altem Recht klargestellt, dass tatbestandsspezifische Verknüpfungen zwischen Nachstellungshandlungen und schwerwiegenden Folgen — bis hin zu Suizid des Opfers — den Strafrahmen erheblich erweitern können.

Praktisch sollten Sie bei Verdacht auf Cyberstalking folgende Schritte einleiten: Ändern Sie unverzüglich alle Passwörter für E-Mail, soziale Netzwerke und Cloud-Dienste und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Überprüfen Sie Ihr Smartphone auf unbekannte Apps, die im Hintergrund auf Standort oder Mikrofon zugreifen. Sperren Sie unbekannte Profile auf allen Plattformen und melden Sie diese beim jeweiligen Anbieter. Erstatten Sie Strafanzeige und sichern Sie alle digitalen Belege, bevor Sie Konten bereinigen oder Nachrichten löschen — Beweise sind im digitalen Raum flüchtig.

Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Wohnung oder Ihr Fahrzeug mit einem GPS-Tracker versehen wurde, sollten Sie das nicht eigenständig entfernen, sondern zunächst die Polizei informieren. Das Gerät stellt ein wichtiges Beweismittel dar, und nur durch eine fachgerechte Sicherstellung kann es im Strafverfahren verwertet werden. Ergänzend zum Strafrecht steht Ihnen auch hier der zivilrechtliche Weg über das Gewaltschutzgesetz offen: Ein Kontaktverbot kann ausdrücklich auch digitale Kontaktkanäle umfassen.

Ihre Checkliste auf einen Blick

  • Stalking ist nach § 238 StGB bereits dann strafbar, wenn das Verhalten des Täters wiederholt und geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen — ein konkreter Schaden muss nicht eingetreten sein.
  • Eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie beim Familiengericht beantragen, ohne einen Anwalt zu beauftragen — in Eilfällen ergeht die einstweilige Anordnung sofort, oft ohne vorherige Anhörung des Täters.
  • Verstöße gegen eine gerichtliche Schutzanordnung sind eigenständige Straftaten und können mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet werden — jeden Verstoß sollten Sie sofort bei der Polizei anzeigen und beim Gericht einen Antrag auf Zwangsmittel stellen.
  • Cyberstalking über Apps, Social-Media-Konten oder gefälschte Profile ist seit der Gesetzesreform 2021 ausdrücklich in § 238 StGB erfasst und wird strafrechtlich genauso verfolgt wie physisches Nachstellen.
  • Eine lückenlose Beweisdokumentation — Screenshots, Datum, Uhrzeit, Zeugen — ist die Grundlage jedes erfolgreichen Straf- und Schutzverfahrens; starten Sie mit dem Führen eines Stalking-Tagebuchs ab dem ersten Vorfall.

Fazit

Stalking ist keine Privatsache und kein Kavaliersdelikt — das deutsche Recht bietet Betroffenen heute ein breites Arsenal an Schutzinstrumenten, von der Strafanzeige nach § 238 StGB über die einstweilige Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz bis hin zur Nebenklage im Strafverfahren. Entscheidend ist, früh zu handeln: Wer ab dem ersten Vorfall dokumentiert, Beweise sichert und rechtliche Schritte einleitet, stärkt seine Position erheblich. Warten Sie nicht darauf, dass die Situation eskaliert.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.