Wissen, was die Behörde über Sie gespeichert hat

Ausländerakte einsehen — Klarheit über Ihr Verfahren

Ihre Einbürgerung zieht sich, der Aufenthaltstitel stockt, oder Sie wollen vor einem Antrag wissen, was in Ihrer Akte steht? Die Ausländerakte enthält alle Vermerke, Prüfungen und internen Einschätzungen der Behörde. Unser Anwalt beantragt die Einsicht für Sie und wertet die Akte anwaltlich aus.

  • Alle Vermerke, Anfragen und internen Einschätzungen der Ausländerbehörde
  • Zeigt, warum ein Verfahren stockt — und was noch fehlt
  • Anspruch aus § 29 VwVfG, ergänzt um Ihre DSGVO-Auskunftsrechte
  • Anwaltliche Kurzauswertung: Verfahrensstand, Probleme, nächste Schritte

99 €

Festpreis inkl. MwSt.

24 h

bis zur Antragstellung

1 Min.

digitale Vollmacht

Akteneinsicht beauftragen

Festpreis, keine versteckten Kosten

99 €
  • Anwaltlicher Antrag bei der zuständigen Stelle — inkl. Nachverfolgung
  • Digitale Vollmacht, unterschrieben in ca. 1 Minute
  • Komplette Akte als PDF zum sicheren Download
  • Anwaltliche Kurzauswertung: Fristen, offene Punkte, nächste Schritte
  • Inkl. MwSt. und 12 € Behörden-Pauschale
Jetzt Akteneinsicht beantragen

Sichere Zahlung über advofleet.de · Antragstellung binnen 24 h nach Vollmacht. Wird die Einsicht zunächst nicht gewährt, ist die erneute Beantragung inklusive.

SSL & DSGVO-konformZugelassene Rechtsanwälte

Was in der Ausländerakte steht

  • Alle Anträge, Bescheide und der komplette Schriftverkehr
  • Interne Vermerke und Einschätzungen der Sachbearbeiter
  • Anfragen an andere Behörden (Sicherheitsabfragen, Register)
  • Prüfstand von Einbürgerung, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
  • Ggf. Einträge, die einem Antrag entgegenstehen — bevor sie Sie überraschen

So funktioniert die Akteneinsicht

Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Den Rest — Antrag, Nachverfolgung, Auswertung — übernehmen wir.

1. Online beauftragen

Fall in 3 Minuten schildern — Behördenschreiben können Sie einfach fotografieren und hochladen, wir lesen die Daten aus.

2. Vollmacht digital unterschreiben

Per Link im Browser, dauert ca. 1 Minute. Ohne Vollmacht gibt die Behörde die Akte nicht heraus.

3. Anwalt beantragt binnen 24 h

Antrag an die zuständige Stelle — mit Bitte um elektronische Übermittlung. Wir verfolgen den Antrag nach und halten Sie auf dem Laufenden.

4. Akte + Kurzauswertung erhalten

Komplette Akte als PDF über Ihren persönlichen, sicheren Download-Link — plus anwaltliche Kurzauswertung: was drinsteht, welche Fristen laufen, was jetzt zu tun ist.

Gut zu wissen: Behörden benötigen für die Übersendung der Akte erfahrungsgemäß 2–6 Wochen. Sie müssen nicht nachhaken — wir überwachen den Vorgang und melden uns proaktiv mit Zwischenständen.

Ihr Recht auf Einsicht in die Verwaltungsakte

Im laufenden Verwaltungsverfahren haben Beteiligte nach § 29 VwVfG (bzw. dem jeweiligen Landes-VwVfG) Anspruch auf Einsicht in die Akten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Ergänzend besteht der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

In der Praxis reagieren Ausländerbehörden auf anwaltliche Anträge deutlich zuverlässiger und schneller als auf formlose Bürgeranfragen. Unser Anwalt stellt den Antrag mit der richtigen Rechtsgrundlage und bittet um elektronische Übermittlung.

Besonders wertvoll ist die Einsicht vor wichtigen Anträgen (Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis) und bei unerklärlichen Verzögerungen: Die Akte zeigt, welche Unterlagen fehlen, welche Anfragen offen sind und ob Einträge existieren, die Sie ausräumen sollten.

Häufige Fragen

Darf ich meine Ausländerakte überhaupt einsehen?

Ja. Im laufenden Verfahren folgt der Anspruch aus § 29 VwVfG; daneben haben Sie den DSGVO-Auskunftsanspruch (Art. 15) über Ihre gespeicherten Daten. Über einen Anwalt beantragt, wird die Einsicht in der Praxis deutlich zuverlässiger gewährt.

Meine Einbürgerung dauert ewig. Bringt die Akteneinsicht etwas?

Ja — sie zeigt, wo das Verfahren hängt: fehlende Unterlagen, offene Sicherheitsabfragen, interne Rückstände. Mit diesem Wissen lässt sich gezielt nachsteuern, notfalls mit einer Untätigkeitsklage.

Gilt das auch für andere Behördenakten?

Ja. Der gleiche Service funktioniert für andere Verwaltungsakten (z. B. Jobcenter-, Bauamts- oder Führerscheinakte). Wählen Sie im Formular einfach die zutreffende Behörde — die Rechtsgrundlage passt unser Anwalt an.

Was kostet die Akteneinsicht?

99 € Festpreis inkl. MwSt. und 12 € Behörden-Pauschale — mit anwaltlichem Antrag auf der richtigen Rechtsgrundlage, Nachverfolgung, kompletter Akte als PDF und anwaltlicher Kurzauswertung.

Wissen, was in Ihrer Akte steht

99 € Festpreis — anwaltlicher Antrag, komplette Akte als PDF und anwaltliche Kurzauswertung. Ihr Aufwand: 5 Minuten.

Jetzt Akteneinsicht beantragen

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