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Untätigkeitsklage: Behörde zur Entscheidung zwingen

Behörde reagiert nicht auf Ihren Antrag? Untätigkeitsklage zwingt zur Entscheidung! Kosten werden oft erstattet. Unsere Anwälte helfen Ihnen.

Erfahrene Verwaltungsrechtsanwälte
Kostenlose Ersteinschätzung in 24h
Kosten oft von Behörde erstattet

Auf einen Blick

§ 75 VwGO

Rechtsgrundlage

3-6 Monate

Wartefrist

90%+

Behörde entscheidet

Oft erstattet

Anwaltskosten

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Das sagen unsere Mandanten über uns

Über 50.000 zufriedene Mandanten vertrauen auf unsere Expertise

So funktioniert's

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Lösung – in nur 3 einfachen Schritten

1
Formular

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Behörde reagiert nicht? Schildern Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten über unser Kontaktformular.

2
Ersteinschätzung

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Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Fristen, Erfolgsaussichten und Kostenerstattung.

3
Lösung

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Wir erheben Untätigkeitsklage, setzen Frist und zwingen die Behörde zur Entscheidung. Kosten werden oft erstattet!

Häufig gestellte Fragen zur Untätigkeitsklage

Rechtsmittel nach § 75 VwGO gegen Untätigkeit einer Behörde. Zwingt Behörde zur Entscheidung. Kein Ablehnungsbescheid nötig – bloße Untätigkeit reicht!

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

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