Untätigkeitsklage: Behörde zur Entscheidung zwingen
Behörde reagiert nicht auf Ihren Antrag? Untätigkeitsklage zwingt zur Entscheidung! Kosten werden oft erstattet. Unsere Anwälte helfen Ihnen.

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- Erstberatung bis 250€
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Unsere Leistungen bei Untätigkeitsklage
Behörde zur Entscheidung zwingen – für alle Verwaltungsverfahren.
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Lösung
Wir erheben Untätigkeitsklage, setzen Frist und zwingen die Behörde zur Entscheidung. Kosten werden oft erstattet!
Häufig gestellte Fragen zur Untätigkeitsklage
Rechtsmittel nach § 75 VwGO gegen Untätigkeit einer Behörde. Zwingt Behörde zur Entscheidung. Kein Ablehnungsbescheid nötig – bloße Untätigkeit reicht!
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