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Untätigkeitsklage: Behörde zur Entscheidung zwingen

Behörde reagiert nicht auf Ihren Antrag? Untätigkeitsklage zwingt zur Entscheidung! Kosten werden oft erstattet. Unsere Anwälte helfen Ihnen.

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Kosten oft von Behörde erstattet

Auf einen Blick

§ 75 VwGO

Rechtsgrundlage

3-6 Monate

Wartefrist

90%+

Behörde entscheidet

Oft erstattet

Anwaltskosten

Warum Advofleet?

Selber machen

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nervig und erfolglos

  • Kein Kostenrisiko
  • Mangelnde Rechtskenntnisse
  • Hoher Zeitaufwand und Stress
  • Unsicherheit und Überforderung
  • Risiko durch Fristversäumnis
Anwalt um die Ecke

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  • Langsame Reaktionszeit
  • Fehlende Spezialisierung
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Das sagen unsere Mandanten über uns

Über 50.000 zufriedene Mandanten vertrauen auf unsere Expertise

So funktioniert's

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Lösung – in nur 3 einfachen Schritten

1
Formular

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Behörde reagiert nicht? Schildern Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten über unser Kontaktformular.

2
Ersteinschätzung

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Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Fristen, Erfolgsaussichten und Kostenerstattung.

3
Lösung

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Wir erheben Untätigkeitsklage, setzen Frist und zwingen die Behörde zur Entscheidung. Kosten werden oft erstattet!

Häufig gestellte Fragen zur Untätigkeitsklage

Rechtsmittel nach § 75 VwGO gegen Untätigkeit einer Behörde. Zwingt Behörde zur Entscheidung. Kein Ablehnungsbescheid nötig – bloße Untätigkeit reicht!

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