Bevor Sie den Fahrer benennen — kurz prüfen lassen

Zeugenfragebogen erhalten? Nicht voreilig antworten

Die Bußgeldbehörde will von Ihnen wissen, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Sie sind dabei Zeuge — und Zeugen haben Rechte, die viele nicht kennen. Vor allem: bei Angehörigen können Sie schweigen.

  • Bei Angehörigen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO)
  • Personalien des Halters müssen Sie angeben — mehr nicht zwingend
  • Schweigen kann zu Fahrtenbuch-Auflage führen — strategisch abwägen
  • Wir antworten anwaltlich für Sie, fristgerecht und sauber

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Kurz erzählen, was passiert ist und wer das Fahrzeug noch nutzt — wir melden uns mit einer konkreten Empfehlung.

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Wann muss ich den Fahrer benennen — und wann nicht?

Wenn die Bußgeldbehörde Ihnen einen Zeugenfragebogen schickt, tut sie das, weil sie den Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizieren konnte. Sie als Halter sind Auskunfts- person — rechtlich in einer Doppelrolle: Halter-Pflicht trifft auf Zeugen-Rechte.

Was Sie immer angeben müssen

  • Ihre eigenen Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Bestätigung, dass das Fahrzeug zur Tatzeit auf Sie zugelassen war (das steht ohnehin im Halter-Register)

Wann Sie schweigen können

§ 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht): Sie müssen den Fahrer NICHT benennen, wenn es sich um einen Angehörigen handelt. Angehörige im Sinne des Gesetzes sind insbesondere:

  • Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
  • Eltern, Schwiegereltern
  • Kinder, Enkelkinder
  • Geschwister
  • Adoptiv- und Pflegeverhältnisse

Wenn z. B. Ihre Ehefrau, Ihr Sohn oder Ihre Mutter gefahren ist, können Sie das Zeugnis verweigern. Das ist KEIN Schuldeingeständnis und KEINE Ordnungswidrigkeit.

Was bei Bekannten / Mitarbeitern / Fremden gilt

Hier ist die Rechtslage anders. Sie sind grundsätzlich auskunftspflichtig. Verweigern Sie die Mitwirkung dauerhaft, kann die Behörde nach Fristablauf eine Fahrtenbuch-Auflage nach § 31a StVZO anordnen — für 6 bis 12 Monate müssen Sie dann jede Fahrt mit Datum, Fahrer und Zweck dokumentieren. Das ist lästig, aber kein Bußgeld.

Strategische Abwägung gehört in Anwaltshand: Was ist günstiger — Bußgeld in Kauf nehmen (wenn z. B. ein Fahrverbot droht) oder Fahrtenbuch akzeptieren? Diese Entscheidung treffen wir mit Ihnen gemeinsam, nachdem wir den Fragebogen geprüft haben.

So gehen wir vor

Sie schicken uns die Situation

Kurz beschreiben: Wer hat das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren (Angehöriger, Bekannter, unbekannt)? Wann ist der Fragebogen eingegangen? Foto/PDF des Bogens hilft, ist aber nicht zwingend.

Wir prüfen Ihre Rechte

Anwaltliche Einschätzung per E-Mail: greift § 52 StPO? Lohnt sich das Schweigen oder ist die Fahrtenbuch-Auflage das größere übel? Klare Empfehlung statt Halbwissen aus dem Internet.

Wir antworten für Sie

Auf Wunsch antworten wir auf den Zeugenfragebogen anwaltlich — sauber formuliert, fristgerecht, so dass keine Nachteile entstehen.

Inzwischen Anhörungs- oder Bußgeldbescheid bekommen?

Wenn aus dem Zeugenfragebogen ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid geworden ist, sind das die richtigen Funnel. Die 2-Wochen-Einspruchsfrist läuft ab Zustellung des Bescheids.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.