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Der Zeitmietvertrag läuft in vier Monaten aus, im Briefkasten liegt nichts von der Vermieterin, und die Unsicherheit wächst: Muss sich der Vermieter von sich aus melden, oder liegt der Ball beim Mieter? Die Antwort überrascht viele: Bei den meisten Mietverträgen in Deutschland stellt sich diese Frage gar nicht erst, weil sie unbefristet laufen und keine Verlängerung brauchen.

Die Schlüssel sind noch warm vom Umzugstag, da stellt sich schon die Frage: Kann ich hier notfalls schnell wieder raus, so wie im neuen Job mit Probezeit? Die kurze Antwort lautet nein. Eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist gibt es im Wohnraum-Mietrecht nicht – weder für die ersten Wochen noch für die ersten Monate.

Der Mietvertrag läuft aus, der Vermieter meldet sich nicht — und plötzlich stehen Sie vor der Frage, ob Sie wirklich ausziehen müssen oder ob der Vertrag vielleicht gar nicht wirksam befristet war. Genau diese Unsicherheit trifft viele Mieter, die einen sogenannten Zeitmietvertrag unterschrieben haben.
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