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Der Brief vom Staatsanwalt liegt auf dem Tisch: Ermittlungsverfahren wegen räuberischer Erpressung. Wer diesen Vorwurf zum ersten Mal liest, unterschätzt häufig dessen Schwere — dabei handelt es sich um ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs, das zwingend mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist. Eine Geldstrafe scheidet grundsätzlich aus.

Die Polizei klingelt, ein Brief der Staatsanwaltschaft liegt im Briefkasten — und plötzlich steht der Vorwurf Hausfriedensbruch im Raum. § 123 StGB ist ein Tatbestand, mit dem viele Menschen schneller konfrontiert werden, als sie es für möglich gehalten hätten: nach einem Streit mit dem Ex-Partner, einem Nachbarschaftskonflikt oder dem Betreten eines Geländes ohne klar erkennbare Grenze.

Der Brief liegt im Briefkasten: Vorladung als Beschuldigter wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Für die meisten Menschen ist das der erste Kontakt mit einem Strafverfahren — und die erste Reaktion ist oft der schlimmste Fehler: freiwillig zur Polizei gehen und alles erklären.
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