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Das Enddatum steht seit dem ersten Arbeitstag im Vertrag, und trotzdem trifft es viele kalt: Der befristete Arbeitsvertrag läuft aus — und plötzlich stellen sich Fragen, die vorher niemand gestellt hat. Muss der Arbeitgeber kündigen? Was passiert mit dem Resturlaub? Und was, wenn die Befristung womöglich gar nicht wirksam war?

Der Vertrag läuft zum dritten Mal aus, wieder kommt ein neues befristetes Angebot – und wieder unterschreiben Sie, weil Sie die Stelle nicht verlieren wollen. Doch was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Nicht jede Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ist rechtlich wirksam. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) setzt enge Grenzen – bei Verstößen gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet geschlossen.
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