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Der Feierabend war gesellig, drei Bier später steht das Fahrrad vor der Kneipe – das Auto lässt man ja vernünftigerweise stehen. Was viele dabei übersehen: Auch auf dem Fahrrad gelten in Deutschland klare Promillegrenzen, und wer sie überschreitet, begeht eine Straftat nach § 316 StGB, keine bloße Ordnungswidrigkeit.

Der Abend war gesellig, das Fahrrad steht vor der Tür — und das Auto lässt man vernünftigerweise stehen. Was viele dabei übersehen: Auch auf dem Fahrrad gelten in Deutschland klare Promillegrenzen, und wer sie überschreitet, begeht eine Straftat nach § 316 StGB.
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