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Vier Wochen, ein Monat, drei Monate oder doch die Frist aus dem Arbeitsvertrag? Wer eine Kündigung erhält oder selbst kündigen will, steht oft vor genau dieser Frage – und ein Rechenfehler von wenigen Tagen kann darüber entscheiden, ob das Gehalt noch einen Monat länger fließt oder nicht.

Das Handy vibriert, eine Nachricht erscheint im Chat — und plötzlich steht da die Kündigung. Was im ersten Moment wie ein Schock wirkt, ist aus rechtlicher Sicht oft weniger dramatisch als gedacht: Eine Kündigung per WhatsApp ist im Arbeitsrecht grundsätzlich unwirksam.
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