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Die Nebenkostenabrechnung liegt im Briefkasten — und die Nachzahlung ist höher als erwartet. Bevor Sie überweisen: Jede zweite Betriebskostenabrechnung enthält nach Einschätzung von Mieterverbänden fehlerhafte oder unzulässige Positionen. Das Gesetz ist eindeutig: Nur Kosten, die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgelistet sind und im Mietvertrag vereinbart wurden, dürfen auf Sie als Mieter umgelegt werden.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Schweigen vom Vermieter, keine Kaution zurück, eine Nebenkostenabrechnung mit unerklärlichen Posten. Solche Situationen erleben Mieter in Deutschland täglich. Gleichzeitig stehen Vermieter vor der Frage, welche Kündigungsfristen gelten, wann sie die Kaution einbehalten dürfen und wie sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen.

Der Brief kommt im Frühjahr, und die Zahl am Ende macht schlechte Laune: Dreihundert, vierhundert, manchmal noch mehr Euro Nachzahlung. Dabei sind fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen laut Einschätzung von Mieterorganisationen alles andere als selten. Wer schweigt, zahlt — wer prüft, hat häufig gute Argumente.
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