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Ein Brief liegt im Kasten: Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung, mehrere hundert Euro, fällig innerhalb weniger Wochen. Wer das Geld gerade nicht aufbringen kann, denkt sofort an den schlimmsten Fall: Verliert man deswegen die Wohnung? Die Antwort ist differenzierter, als viele Vermieter-Drohbriefe suggerieren.

Der Brief liegt auf dem Küchentisch: Der Vermieter verlangt Nebenkosten für die letzten zwei Jahre — obwohl im Mietvertrag nie von Betriebskosten die Rede war. Oder er schickt eine Abrechnung, die längst hätte kommen müssen, und erwartet jetzt Nachzahlung. Zwei Szenarien, zwei unterschiedliche Rechtsfragen — aber in beiden Fällen hat der Mieter starke Schutzrechte auf seiner Seite.

Die Nebenkostenabrechnung liegt im Briefkasten — und die Nachzahlung ist höher als erwartet. Bevor Sie überweisen: Jede zweite Betriebskostenabrechnung enthält nach Einschätzung von Mieterverbänden fehlerhafte oder unzulässige Positionen. Das Gesetz ist eindeutig: Nur Kosten, die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgelistet sind und im Mietvertrag vereinbart wurden, dürfen auf Sie als Mieter umgelegt werden.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Schweigen vom Vermieter, keine Kaution zurück, eine Nebenkostenabrechnung mit unerklärlichen Posten. Solche Situationen erleben Mieter in Deutschland täglich. Gleichzeitig stehen Vermieter vor der Frage, welche Kündigungsfristen gelten, wann sie die Kaution einbehalten dürfen und wie sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen.

Der Brief kommt im Frühjahr, und die Zahl am Ende macht schlechte Laune: Dreihundert, vierhundert, manchmal noch mehr Euro Nachzahlung. Dabei sind fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen laut Einschätzung von Mieterorganisationen alles andere als selten. Wer schweigt, zahlt — wer prüft, hat häufig gute Argumente.
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