Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
2 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Zum 31. Dezember flattern die Urlaubskonten auf null — und viele Arbeitnehmer akzeptieren das kommentarlos. Dabei hat der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Spielregeln grundlegend verändert: Resturlaub darf nicht mehr automatisch verfallen, nur weil ein Kalenderjahr endet.

Das Arbeitsverhältnis ist beendet, die Kündigung liegt auf dem Tisch — und dann kommt die letzte Gehaltsabrechnung mit einer unangenehmen Überraschung: Der Arbeitgeber hat nur einen Teil der offenen Urlaubstage ausgezahlt oder die Abgeltung schlicht vergessen. Das passiert häufiger, als viele denken, und ist in den meisten Fällen schlicht rechtswidrig.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen