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Schnell noch die Kündigung per WhatsApp tippen und morgen aufhören — das klingt nach einem Minijob, funktioniert aber rechtlich nicht. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich kein Sonderfall: Er unterliegt denselben gesetzlichen Regeln wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis, von der Schriftform über Kündigungsfristen bis hin zum Kündigungsschutz.

Der Lohnzettel liegt auf dem Tisch, die Steuererklärung ist halb ausgefüllt — und plötzlich die Frage: Muss ich meinen Minijob eigentlich angeben? Millionen Beschäftigte in Deutschland stellen sich das jedes Jahr. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen lautet die Antwort nein.
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