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Die Trennung ist vollzogen, die Wohnung getrennt, und plötzlich steht eine Zahl im Raum: Wie viel Unterhalt steht meinem Kind zu, wie viel mir selbst? Die Düsseldorfer Tabelle liefert seit über sechzig Jahren die Richtwerte für den Kindesunterhalt in Deutschland, während der Ehegattenunterhalt nach anderen Regeln berechnet wird.

Die Scheidung ist rechtskräftig, die erste Erleichterung verflogen — und dann flattert ein Anwaltsschreiben ins Haus, das Unterhalt für die vergangenen Monate fordert. Oder umgekehrt: Sie haben selbst monatelang keinen Unterhalt erhalten und fragen sich, ob Sie die ausgefallenen Zahlungen noch nachholen können. Beides ist möglich, aber nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen.

Der Trennungsbescheid liegt auf dem Tisch — und sofort taucht die Frage auf: Wie viel Unterhalt muss ich zahlen, und wie wird das eigentlich berechnet? Viele Betroffene unterschätzen, wie komplex diese Frage ist: Es gibt zwei völlig unterschiedliche Unterhaltsarten, mehrere Berechnungsschritte und einen gesetzlich geschützten Eigenbedarf, den niemand unterschreiten darf.
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