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Die Haustür steht offen, der Ex-Partner steht unvermittelt in der Wohnung, der Nachbar betritt das eingefriedete Grundstück trotz ausdrücklichem Verbot — das ist kein Kavaliersdelikt, sondern Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Das Gesetz schützt Ihr Hausrecht: das Recht, selbst zu bestimmen, wer Ihre geschützten Räume betreten darf.

Die Polizei klingelt, ein Brief der Staatsanwaltschaft liegt im Briefkasten — und plötzlich steht der Vorwurf Hausfriedensbruch im Raum. § 123 StGB ist ein Tatbestand, mit dem viele Menschen schneller konfrontiert werden, als sie es für möglich gehalten hätten: nach einem Streit mit dem Ex-Partner, einem Nachbarschaftskonflikt oder dem Betreten eines Geländes ohne klar erkennbare Grenze.
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