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Die Kündigung ist ausgesprochen, der neue Arbeitsvertrag unterschrieben — und dann taucht die Frage auf, die viele erst in diesem Moment stellen: Bleibt die betriebliche Altersvorsorge erhalten? Für viele Beschäftigte stecken Jahre eigener Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeiträge in der bAV. Ob diese Ansprüche nach dem Ausscheiden weiterbestehen oder verfallen, regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) mit klaren Fristen.

Rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben keine Betriebsrente – obwohl das Gesetz seit Jahren einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung kennt. DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat Anfang Juni 2026 eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer ins Spiel gebracht, die von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden soll.
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