Mietkaution zurückfordern: Mietkaution bei Auszug: Wann darf der Vermieter die

Die Wohnung ist besenrein übergeben, der Schlüssel liegt beim Vermieter, und trotzdem bleibt das Konto leer. Genau in diesem Moment stellen sich die meisten Mieter zum ersten Mal die Frage, wie lange ein Vermieter die Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses eigentlich zurückhalten darf und welche Gründe dafür überhaupt zählen.

Auf einen Blick
Maximale Kautionshöhe
3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB)
Übliche Prüfungsfrist
3 bis 6 Monate nach Auszug
Einbehalt bei offener Abrechnung
nur angemessener Teilbetrag zulässig
Verjährung des Anspruchs
3 Jahre nach § 195, § 199 BGB
Zuständiges Gericht
Amtsgericht (bei Streitwert bis 5.000 Euro)
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mietkaution darf laut § 551 BGB maximal drei Nettokaltmieten betragen, ein höherer Betrag ist unwirksam und kann jederzeit zurückgefordert werden.
- Für die Rückzahlung der Kaution gilt keine gesetzlich fixierte Frist, in der Praxis gewähren Gerichte dem Vermieter aber regelmäßig drei bis sechs Monate Prüfungszeit.
- Der Vermieter darf laut BGH einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, solange eine Betriebskostenabrechnung noch aussteht und eine Nachzahlung realistisch zu erwarten ist.
- Frühere Nebenkostenguthaben sprechen gegen einen pauschalen Einbehalt, der Vermieter muss den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret darlegen.
- Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt nach der Regelverjährung von drei Jahren gemäß § 195 BGB.
Probleme mit dem Vermieter?
Mietminderung • Kündigung • Nebenkostenabrechnung
Muster: Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution
Dieses Musterschreiben fordert den Vermieter förmlich zur Rückzahlung der Kaution auf und setzt eine konkrete Frist, die im Streitfall als Nachweis dient.
[Ihr Vorname Nachname] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Name des Vermieters/der Vermieterin] [Adresse des Vermieters] [PLZ Ort] [Ort], den [Datum] Betreff: Rückzahlung der Mietkaution für die Wohnung in [Adresse der Mietwohnung] Sehr geehrte/r [Name des Vermieters], am [Datum der Wohnungsübergabe] habe ich die oben genannte Wohnung vollständig und mängelfrei an Sie zurückgegeben. Die von mir geleistete Mietkaution in Höhe von [Betrag] Euro wurde bislang nicht oder nur teilweise zurückgezahlt. Da seit der Rückgabe der Wohnung mittlerweile [Anzahl] Monate vergangen sind und mir keine konkreten offenen Forderungen Ihrerseits bekannt sind, bitte ich Sie, die Kaution nebst angefallener Zinsen bis spätestens [Datum, mindestens 14 Tage in der Zukunft] auf mein Konto [IBAN] zu überweisen. Sollten Sie einen Teilbetrag wegen einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung einbehalten wollen, bitte ich um eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung sowie um Auszahlung des unstreitigen Restbetrags bis zum genannten Termin. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Ihr Vorname Nachname]
Dieses Muster ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls. Passen Sie Fristen und Formulierungen an Ihre Situation an und lassen Sie das Schreiben im Zweifel vor dem Versand anwaltlich gegenprüfen.
Lieber auf Nummer sicher gehen?
Musterschreiben kostenlos — oder wir prüfen Ihr Schreiben, schreiben für Sie an die Gegenseite, oder inklusive einer Klarstellungsrunde. Festpreis, alles über das Formular, ohne Streitwert-Risiko.
Anwalts-Check Ihres Entwurfs
Preis wird geladen
Wir prüfen Ihren vorhandenen Entwurf anwaltlich. Sie erhalten einen separaten Prüfbericht mit konkreten Änderungsvorschlägen. Wir überarbeiten oder versenden Ihren Entwurf nicht; Sie setzen die Hinweise selbst um.
Entwurf prüfen lassenAnwaltsschreiben
Preis wird geladen
Ratenzahlung möglich
Anwaltliches Schreiben an die Gegenseite — eine Freigabe, keine Klarstellungsrunde. Alle Angaben und Unterlagen bitte vollständig im Formular.
Schreiben beauftragenAnwaltsschreiben Plus
Preis wird geladen
inkl. Klarstellungsrunde
Wie das Anwaltsschreiben, plus eine Nachreichungsrunde per Formular und eine Überarbeitung — wenn noch Angaben oder Unterlagen fehlen.
Plus beauftragenBezahlung und Beauftragung sicher über advofleet.de. Bearbeitung durch zugelassene Rechtsanwälte. Ab 120 € Festpreis: Ratenzahlung möglich.
Geschrieben von
Team Advofleet
Ihre spezialisierten Anwälte für alle Rechtsgebiete
Wir sind Ihr kompetentes Anwaltsteam mit über 100 Jahren gebündelter Erfahrung in deutschen Gerichtssälen. Ob Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht oder andere Rechtsgebiete – wir kennen die Tricks der Gegenseite (und haben selbst ein paar auf Lager). Über 50.000 betreute Mandanten vertrauen auf unsere Expertise und Durchsetzungskraft.
Neue Tipps, Vorlagen und Checklisten per E-Mail
Einmal pro Woche verständliche Rechts-Tipps und praktische nächste Schritte — kostenlos und ohne Fachchinesisch.
- Praxisnah und verständlich
- Jederzeit abbestellbar
- Kein Spam, kostenlos
Monatlich verlosen wir unter Abonnenten einen 50-€-Gutschein für anwaltliche Beratung. Teilnahmebedingungen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kostenlose Ersteinschätzung sichern
Lassen Sie Ihren Fall von unseren spezialisierten Anwälten prüfen – unverbindlich und kostenlos.
Keine Abofalle • Keine versteckten Kosten • Unverbindlich
Weitere Artikel

Kaution nach Mietende: Muss der Vermieter einen Kontoauszug vorlegen?
Die Wohnung ist besenrein übergeben, die Schlüssel liegen beim Vermieter – und trotzdem bleibt das Konto leer. Viele Mieter warten wochenlang vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Mietkaution und fragen sich, ob der Vermieter nicht wenigstens einen Kontoauszug vorlegen muss, um zu belegen, wo das Geld eigentlich liegt und warum er es zurückhält.

Mietrecht in Deutschland: Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter
Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Schweigen vom Vermieter, keine Kaution zurück, eine Nebenkostenabrechnung mit unerklärlichen Posten. Solche Situationen erleben Mieter in Deutschland täglich. Gleichzeitig stehen Vermieter vor der Frage, welche Kündigungsfristen gelten, wann sie die Kaution einbehalten dürfen und wie sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen.

Betriebskosten-Abrechnung anfechten: Das ist Ihre Frist
Die Betriebskostenabrechnung liegt im Briefkasten, die Nachforderung ist happig, und irgendetwas an den Zahlen fühlt sich falsch an. Genau jetzt läuft eine Uhr: Nach § 556 Abs. 3 BGB haben Sie als Mieter ab Zugang der Abrechnung zwölf Monate Zeit, um Einwendungen zu erheben. Verpassen Sie diese Frist, sind Sie mit fast allen inhaltlichen Einwänden ausgeschlossen – selbst wenn die Abrechnung objektiv falsch berechnet wurde.