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Drei Nettokaltmieten weg, Auszug erledigt, Übergabeprotokoll unterschrieben — und dann wartet man Wochen, Monate, manchmal noch länger auf die Kaution. Laut Deutschem Mieterbund zählt die Kautionsrückzahlung zu den häufigsten Streitpunkten vor deutschen Mietgerichten. Dabei ist die Rechtslage klarer, als viele Vermieter suggerieren.

Der Brief liegt im Briefkasten: Ab nächstem Monat steigen die Nebenkosten — ohne Vorwarnung, ohne Abrechnung, einfach so. Viele Mieter zahlen dann brav, weil sie nicht wissen, dass genau das häufig rechtswidrig ist.

Der Brief liegt im Briefkasten: eine Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr — mit einer stattlichen Nachforderung. Wer jetzt einfach zahlt, verschenkt möglicherweise sein gutes Recht. Denn § 556 Abs. 3 BGB schützt Mieter mit einer strikten Ausschlussfrist: Reicht der Vermieter die Abrechnung zu spät ein, kann er Nachzahlungen in aller Regel nicht mehr verlangen.

Der Brief kommt im Frühjahr, und die Zahl am Ende macht schlechte Laune: Dreihundert, vierhundert, manchmal noch mehr Euro Nachzahlung. Dabei sind fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen laut Einschätzung von Mieterorganisationen alles andere als selten. Wer schweigt, zahlt — wer prüft, hat häufig gute Argumente.

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