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Der Brief kommt im Frühjahr, und die Zahl am Ende macht schlechte Laune: Dreihundert, vierhundert, manchmal noch mehr Euro Nachzahlung. Dabei sind fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen laut Einschätzung von Mieterorganisationen alles andere als selten. Wer schweigt, zahlt — wer prüft, hat häufig gute Argumente.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann wartet man Wochen oder Monate auf die Rücküberweisung der Mietkaution. Dabei handelt es sich um Ihr Geld: Der Vermieter verwaltet es lediglich treuhänderisch. Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen, muss verzinst angelegt werden und ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Stille. Viele Vermieter zögern die Rückzahlung der Mietkaution hinaus, manchmal monatelang. Das ist in den meisten Fällen nicht rechtens.

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