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Drei Nettokaltmieten hat der Mieter bei Einzug hinterlegt — und jetzt, nach dem Auszug, will der Vermieter das Geld wegen offener Mietschulden oder ausstehender Nebenkosten behalten. Dieses Szenario gehört zu den häufigsten Streitigkeiten im Wohnraummietrecht.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Schweigen vom Vermieter, keine Kaution zurück, eine Nebenkostenabrechnung mit unerklärlichen Posten. Solche Situationen erleben Mieter in Deutschland täglich. Gleichzeitig stehen Vermieter vor der Frage, welche Kündigungsfristen gelten, wann sie die Kaution einbehalten dürfen und wie sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen.

Der Schlüssel ist abgegeben, die Wohnung besenrein — und dann fordert der Vermieter eine komplette Renovierung. Ob diese Forderung berechtigt ist, hängt von einer einzigen entscheidenden Frage ab: Enthält Ihr Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel?

Der Umzugskarton ist noch nicht ausgepackt, da liegt schon die erste Forderung auf dem Tisch: Renovieren Sie bitte alle drei Jahre Küche und Bad, alle fünf Jahre die übrigen Räume — so steht es im Mietvertrag. Was viele Mieter nicht wissen: Solche Klauseln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. Der BGH prüft vorformulierte Mietvertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) streng auf unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB — und kippt dabei re

Der Umzugstag naht, die Wohnung wird übergeben — und dann präsentiert der Vermieter eine Reparaturliste mit Schäden, die der Hund oder die Katze hinterlassen hat. Kratzer im Eichenparkett, Bissspuren am Türrahmen, hartnäckige Geruchsschäden im Teppich: Haustierschäden in Mietwohnungen sind eine der häufigsten Streitursachen zwischen Mietern und Vermietern in Deutschland.
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