Im Sommer 2024 wurden drei geplante Taylor-Swift-Konzerte in Wien im letzten Moment abgesagt — österreichische Behörden hatten einen 19-Jährigen festgenommen, der einen Anschlag mit Sprengstoff und Messern auf die Veranstaltung geplant hatte. Im Frühjahr 2025 fiel das Urteil: mehrjährige Haftstrafe wegen terroristischer Vereinigung und Vorbereitung eines Anschlags. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen auf — über die Strafbarkeit von Terrorplanung, über Rechte von Opfern und über die Frage, was passiert, wenn man selbst Zeuge oder Betroffener eines solchen Verfahrens wird.

Für Privatpersonen, die mit dem Strafrecht in Berührung kommen — sei es als Geschädigte, als Zeugen oder weil ein Angehöriger beschuldigt wird — ist das Terrorimusstrafrecht besonders schwer verständlich. Die Paragraphen sind komplex, die Verfahren lang, und die Konsequenzen erheblich. Dieser Ratgeber erklärt, wie Terrorismus-Strafrecht in Deutschland und Österreich aufgebaut ist, welche Rechte Betroffene haben und wann rechtliche Hilfe unbedingt notwendig ist. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, können Sie Ihren Fall direkt über /formular prüfen lassen.

Was geschah in Wien? Der Fall im Überblick

Im August 2024 musste der Konzertveranstalter drei Taylor-Swift-Shows im Wiener Ernst-Happel-Stadion kurzfristig absagen. Rund 170.000 Tickets waren verkauft. Österreichische Behörden hatten kurz zuvor einen 19-jährigen österreichischen Staatsbürger mit Wurzeln in Nordmazedonien festgenommen, der sich nach eigenen Angaben einer islamistischen Terrororganisation zugewandt hatte und einen Anschlag mit Sprengstoffgürteln und Messern auf Konzertbesucher plante.

Die Ermittlungen wurden durch den österreichischen Verfassungsschutz (DSN) geleitet und liefen in enger Abstimmung mit deutschen und internationalen Behörden. Bei Hausdurchsuchungen wurden Chemikalien zur Sprengstoffherstellung sowie Bekenner-Material sichergestellt. Ein weiterer Verdächtiger, ein 17-Jähriger, wurde ebenfalls festgenommen.

Im Frühjahr 2025 verurteilte das Landesgericht für Strafsachen Wien den Haupttäter zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Vorbereitung eines Verbrechens durch staatsgefährdende Verbindungen. Das Urteil ist nach österreichischem Recht noch nicht rechtskräftig — Rechtsmittel wurden eingelegt.

Für die Tausenden betroffenen Konzertbesucher, die bereits angereist waren, stellen sich seitdem praktische Fragen: Wer haftet für Reisekosten, Hotelkosten und entgangene Ausgaben? Und welche Rechte haben Menschen, die durch die Absage oder durch die Bedrohungslage psychisch geschädigt wurden? Diese Fragen berühren sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte.

Wie funktioniert Terrorismus-Strafrecht in Deutschland und Österreich?

In Deutschland ist die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in § 89a des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Bereits konkrete Vorbereitungshandlungen — das Beschaffen von Waffen, die Ausbildung an Sprengstoff, das Herstellen von Verbindungen zu Terrororganisationen — sind strafbar, ohne dass ein Anschlag tatsächlich stattgefunden haben muss. Die Strafandrohung beträgt bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mehr.

Ergänzt wird dies durch § 129a StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) und § 129b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung). Diese Paragraphen erlauben deutschen Behörden, auch gegen Personen vorzugehen, die Terrorgruppen wie dem sogenannten Islamischen Staat unterstützen oder für diese werben — selbst wenn die eigentliche Gewalt im Ausland geplant ist.

In Österreich greifen vergleichbare Normen: §§ 278b ff. des Strafgesetzbuches (öStGB) regeln die terroristische Vereinigung und ihre Unterstützung. Beide Rechtssysteme sind durch die EU-Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung harmonisiert, was grenzüberschreitende Ermittlungen und gegenseitige Rechtshilfe erheblich erleichtert.

Ein entscheidender Aspekt ist das Jugendstrafrecht: Der Haupttäter im Wien-Fall war zur Tatzeit 19 Jahre alt und wurde damit nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt. Sein Mittäter, ein 17-Jähriger, fiel unter das Jugendgerichtsgesetz. In Deutschland gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) für Täter zwischen 14 und 17 Jahren; für Heranwachsende (18-20 Jahre) kann es nach Ermessen des Gerichts angewendet werden. Das bedeutet mildere Strafen und andere Vollzugsformen — schließt aber bei Terrordelikten schwerere Sanktionen nicht aus.

Ein Praxisbeispiel: In einem vergleichbaren deutschen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde ein 21-Jähriger wegen der Vorbereitung eines Anschlags auf ein Einkaufszentrum nach § 89a StGB zu über sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht wertete dabei die Beschaffung von Chemikalien und das Herunterladen von Anleitungen als ausreichende Vorbereitungshandlung. Dieses Urteil zeigt, dass die Schwelle zur Strafbarkeit niedrig angesetzt ist — zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Praxis-Tipp

Die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags ist in Deutschland nach § 89a StGB strafbar — auch dann, wenn der Anschlag nie stattgefunden hat.

Welche Rechte haben Opfer und Zeugen in Terrorismus-Verfahren?

Wer Opfer eines Terroranschlags wird oder durch eine unmittelbar drohende terroristische Tat psychischen oder körperlichen Schaden erleidet, hat in Deutschland weitreichende Rechte. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) gewährt staatliche Versorgungsleistungen, wenn eine Person durch einen vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff geschädigt wurde — dazu zählen auch verhinderte Anschläge, wenn Betroffene nachweislich durch die Bedrohungssituation geschädigt wurden.

Als Nebenkläger in einem Strafverfahren haben Opfer nach §§ 395 ff. der Strafprozessordnung (StPO) das Recht, dem Verfahren beizutreten, einen Anwalt auf Kosten der Staatskasse zu bestellen (Opferanwalt), Fragen an Zeugen und den Angeklagten zu stellen und eigene Anträge zu stellen. Diese Rechte gelten insbesondere bei schweren Straftaten wie Körperverletzung, Tötungsdelikten oder Sexualstraftaten — und bei Terrordelikten, wenn konkrete individuelle Opfer betroffen sind.

Für Zeugen gilt: Die Aussagepflicht ist im deutschen Recht grundsätzlich gegeben. Wer als Zeuge geladen wird, muss erscheinen und wahrheitsgemäß aussagen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen — etwa das Zeugnisverweigerungsrecht für nahe Angehörige (§ 52 StPO) oder das Auskunftsverweigerungsrecht, wenn die Aussage den Zeugen selbst belasten würde (§ 55 StPO). Wer sich als Zeuge in einem Terrorverfahren unsicher fühlt, sollte vor der Aussage anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Der BGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Rechte von Verletzten im Strafverfahren gestärkt werden müssen und Gerichte bei der Zulassung von Nebenklägern keine zu hohen Hürden setzen dürfen. Konkret hat das BVerfG, Beschluss vom 10. März 2009 – 2 BvR 1622/08, betont, dass das Recht auf effektive Verfahrensteilhabe für Opfer schwerer Straftaten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt.

Wichtig zu wissen

Wer als Zeuge oder Nebenkläger in einem Terrorismus-Verfahren auftritt, hat eigene Verfahrensrechte, die er aktiv wahrnehmen kann und sollte.

Konzertabsage wegen Terrordrohung: Wer haftet für Schäden?

Die plötzliche Absage der drei Wiener Konzerte traf rund 170.000 Fans — viele hatten Flüge gebucht, Hotels reserviert und Tagesurlaub genommen. Die naheliegende Frage lautet: Kann man diese Kosten erstattet bekommen, und wenn ja, von wem?

Für den Ticketpreis selbst gilt: Der Veranstalter ist nach allgemeinem Vertragsrecht verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn die Leistung nicht erbracht wird. Das entspricht § 326 BGB — Wegfall der Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit. Tatsächlich haben Ticketanbieter wie Eventim die Ticketpreise zügig erstattet. Komplizierter wird es bei Reise- und Übernachtungskosten: Diese sind grundsätzlich kein Schaden, den der Konzertveranstalter zu tragen hat, sofern die Absage aus höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung — und nicht aus eigenem Verschulden — resultierte.

Reiseversicherungen können in solchen Fällen relevant werden. Viele Reiserücktrittsversicherungen decken behördlich angeordnete Veranstaltungsabsagen nicht automatisch ab — hier kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an. Einige Versicherungen haben nach dem Wien-Vorfall Kulanzlösungen angeboten. Wer keine entsprechende Versicherung hatte, dürfte auf seinen Reisekosten sitzen bleiben, wenn keine individuelle Schadensvereinbarung mit dem Veranstalter getroffen wurde.

Ein typischer Fall aus der Beratungspraxis: Eine Konzertbesucherin aus München hatte für das Wien-Konzert Flug, Hotel und zwei Tage Urlaub genommen. Den Ticketpreis bekam sie zurück. Die Hotelstornierung war kostenfrei möglich, der Flug jedoch nicht erstattbar. Sie versuchte, die Flugkosten zivilrechtlich beim Veranstalter geltend zu machen — die Klage scheiterte, weil das Gericht die behördliche Absage als unvorhersehbares Ereignis wertete, für das der Veranstalter nicht einstehen musste. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, lohnt sich eine rechtliche Erstprüfung über /formular, bevor Sie Ansprüche verfolgen oder aufgeben.

Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?

Wenn Sie durch ein terroristisches Ereignis — oder durch die begründete Bedrohung eines solchen — körperlichen oder psychischen Schaden erlitten haben, sollten Sie zunächst alle Belege sichern: ärztliche Atteste, Therapieberichte, Zeugenaussagen, Kommunikation mit Veranstaltern. Diese Unterlagen sind die Grundlage für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder für eine Nebenklage.

Einen Antrag nach dem OEG stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt Ihres Bundeslandes. Die Antragsfristen sind in der Regel großzügig — es gilt nach § 60 BVG die allgemeine Verjährungsfrist von vier Jahren ab Kenntnis des Schadens. Das bedeutet: Auch wenn das Ereignis schon etwas zurückliegt, kann ein Antrag noch sinnvoll sein. Lassen Sie dies anwaltlich prüfen.

Wenn Sie als Zeuge in einem laufenden Terrorverfahren geladen werden, haben Sie das Recht, vor Ihrer Aussage anwaltliche Beratung zu erhalten. Nutzen Sie dieses Recht — insbesondere wenn Sie befürchten, durch Ihre Aussage in den Fokus der Ermittlungen zu geraten oder wenn Sie Zusammenhänge nur teilweise kennen. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung, etwa im Urteil vom 9. Juni 2005 – 3 StR 269/04, klargestellt, dass Zeugen über ihre Rechte umfassend belehrt werden müssen.

Für Angehörige von Beschuldigten gilt: Die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Auch wenn Medienberichte ein anderes Bild zeichnen — kein Beschuldigter ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Schweigerecht nach § 136 StPO ist ein fundamentales Verfahrensrecht. Jede Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne Anwalt birgt Risiken. Suchen Sie im Zweifel sofort rechtliche Unterstützung über /formular.

Ihre Checkliste auf einen Blick

  • Die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags ist in Deutschland nach § 89a StGB strafbar — auch dann, wenn der Anschlag nie stattgefunden hat.
  • Wer als Zeuge oder Nebenkläger in einem Terrorismus-Verfahren auftritt, hat eigene Verfahrensrechte, die er aktiv wahrnehmen kann und sollte.
  • Österreichisches und deutsches Terrorstrafrecht sind durch EU-Richtlinien weitgehend harmonisiert, sodass grenzüberschreitende Verfahren nach gemeinsamen Standards ablaufen.
  • Jugendliche Täter erhalten im Strafrecht besondere Regelungen für Strafmaß und Vollzug — das Urteil im Wien-Fall zeigt jedoch, dass auch bei Minderjährigen und Heranwachsenden empfindliche Strafen möglich sind.
  • Opfer terroristischer Anschläge haben in Deutschland Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) sowie Nebenklagerechte nach der Strafprozessordnung.

Fazit

Der Fall des geplanten Anschlags auf das Taylor-Swift-Konzert in Wien hat eindrücklich gezeigt, wie real terroristische Bedrohungen auch in Alltagssituationen sein können — und wie wichtig es ist, die eigenen Rechte in solchen Situationen zu kennen. Ob als betroffener Konzertbesucher, als Zeuge in einem Verfahren oder als Angehöriger eines Beschuldigten: Das deutsche und österreichische Recht bieten konkrete Schutzmechanismen, die man kennen und aktiv nutzen sollte. Prüfen Sie Ihre individuelle Situation über /formular — dort können spezialisierte Anwälte schnell einschätzen, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. Dieser Beitrag wurde von RA Marek Schauer (Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht) fachlich geprüft — Details zur Person unter /anwaelte/marek-schauer.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.