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Der Schlag kam ohne Vorwarnung — und danach folgen Wochen mit Arztbesuchen, Schmerzen und dem Gefühl, alleingelassen zu werden. Was viele Opfer von Körperverletzungen nicht wissen: Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Täters haben Sie einen eigenständigen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch besteht auf Basis von § 823 BGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 BGB und ist vom Ausgang des Strafverfahrens weitgehend unabhängig.

Sie wachen auf — verwirrt, desorientiert, mit Erinnerungslücken. Ihr Körper fühlt sich fremd an. Dieses Szenario erleben Betroffene von K.O.-Tropfen-Delikten immer wieder. Was viele nicht wissen: Wer K.O.-Tropfen heimlich verabreicht und dabei eine Vergewaltigung begeht, verwirklicht gleichzeitig mehrere schwerwiegende Straftatbestände — das hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß und Ihre Möglichkeiten als Opfer.
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