Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB müssen Sie nicht einfach zustimmen. Viele Verlangen sind formell angreifbar, überschreiten die Kappungsgrenze oder die Vergleichsmiete stimmt nicht. Wir prüfen und widersprechen für 149 € Festpreis — jede vermiedene Erhöhung sparen Sie dauerhaft.
Express-Paket
Festpreis, Widerspruch binnen 48 h
Sichere Zahlung über Stripe, Klarna, PayPal oder SEPA.
Direkt nach Bezahlung: E-Mail mit kurzem Online-Formular.
Erst selbst versuchen? Kostenloses Musterschreiben (PDF) — Widerspruch in Ihrem eigenen Namen, ohne Anwalts-Prüfung.
Genau diese Punkte prüfen wir anwaltlich — einer reicht, um die Erhöhung zu kippen oder deutlich zu drücken.
Das Verlangen muss auf Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei konkrete Vergleichswohnungen gestützt sein. Fehlt die saubere Begründung, ist es unwirksam — die Frist läuft nicht einmal an.
Höchstens 20 % Erhöhung in drei Jahren — in vielen Städten per Landesverordnung nur 15 %. Wird das überschritten, ist die Erhöhung insoweit unzulässig, egal was der Mietspiegel hergibt.
Baujahr, Lage, Ausstattung: Die Einordnung Ihrer Wohnung im Mietspiegel ist der häufigste Streitpunkt. Oft ist die Wohnung zu hoch eingestuft — und die zulässige Erhöhung deutlich kleiner.
Legal-Tech-Portale wehren Mieterhöhungen gegen eine Erfolgsprovision ab — oft mehrere Monats-Ersparnisse. Der Unterschied in Zahlen:
| Anwaltskanzlei (Festpreis) — wir | Typischer Legal-Tech-Anbieter (Erfolgsprovision) | |
|---|---|---|
| Kosten | 149 € einmalig — fester Preis, vorher bekannt | Erfolgsprovision — oft mehrere Monats-Ersparnisse |
| Vermiedene Erhöhung | Sparen Sie komplett — Monat für Monat | Ein erheblicher Teil geht als Provision an den Anbieter |
| Wer prüft Ihren Fall | Rechtsanwalt — jeder Widerspruch geht durch anwaltliche Prüfung | Algorithmus, Anwalt erst im Streitfall |
| Abtretung Ihrer Ansprüche | Keine — Sie bleiben Herr Ihrer Ansprüche | Abtretung laut Kleingedrucktem |
| Mit Rechtsschutzversicherung | Vollmandat über Ihre RSV — für Sie meist 0 € | Provision fällt trotzdem an |
Wird eine Erhöhung um 140 € monatlich abgewehrt, sparen Sie 1.680 € pro Jahr — dauerhaft, denn auch jede künftige Erhöhung setzt auf der niedrigeren Miete auf. Bei uns kostet das 149 € — einmal, fest, vorher bekannt. Bei einem Anbieter mit Erfolgsprovision geben Sie von der Ersparnis häufig mehrere Monatsbeträge ab. Die Zahlen sprechen für sich.
Klick auf den Bestellbutton, Kontaktdaten eingeben, 149 € pauschal zahlen — Stripe/Klarna/PayPal/SEPA.
Sie erhalten direkt nach der Buchung eine E-Mail mit dem Online-Formular zu Miete, Erhöhung und Vermieter (5 Min). Upload des Erhöhungsschreibens optional.
Wir prüfen Formalien, Kappungsgrenze, Sperrfrist und Mietspiegel-Einordnung — dann geht der Widerspruch auf Kanzleibriefkopf an Ihren Vermieter.
Vom kostenlosen Selbermachen bis zur Abwehr vor Gericht — kein Kleingedrucktes, keine Abtretung.
Kostenlos
Musterschreiben mit Kappungsgrenzen- und Sperrfrist-Check — PDF in 3 Minuten, Versand in Ihrem Namen.
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Formalien, Kappungsgrenze und Mietspiegel-Einordnung anwaltlich geprüft, Widerspruch auf Kanzleibriefkopf.
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Vermieter erhebt Zustimmungsklage? Wir verteidigen — mit Rechtsschutzversicherung für Sie meist ohne eigene Kosten.
Kostenlose Ersteinschätzung →Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechts-Baustein, übernehmen wir Ihren Fall als Vollmandat: Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, die RSV trägt die anwaltliche Vergütung — und die volle vermiedene Erhöhung sparen Sie. Geben Sie Ihre Versicherung einfach im Formular an.
Im Festpreis enthalten: formelle Prüfung des Erhöhungsverlangens, Kappungsgrenzen- und Sperrfrist-Check, Mietspiegel-Einordnung Ihrer Wohnung und der Widerspruch auf Kanzleibriefkopf.
Die anwaltliche Prüfung Ihres Mieterhöhungsverlangens auf alle Angriffspunkte — formelle Wirksamkeit der Begründung (§ 558a BGB), Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB), Sperrfrist (§ 558 Abs. 1 BGB) und Mietspiegel-Einordnung Ihrer Wohnung — plus den Widerspruch auf Kanzleibriefkopf an Ihren Vermieter. Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Provision.
Meistens ja. Beispiel: Eine Erhöhung um 140 € monatlich, die Sie abwehren oder auch nur halbieren, spart Ihnen 840 bis 1.680 € pro Jahr — dauerhaft, denn jede künftige Erhöhung setzt auf der niedrigeren Miete auf. Die 149 € Festpreis haben sich damit oft schon im zweiten Monat amortisiert. Und viele Erhöhungsverlangen sind formell angreifbar oder überschreiten die Kappungsgrenze.
Drei Dinge: Erstens der Preis — 149 € einmalig statt einer Erfolgsprovision, die häufig mehrere Monats-Ersparnisse ausmacht. Zweitens behalten Sie alles: keine Abtretung, jede vermiedene Erhöhung gehört Ihnen. Drittens prüft ein Rechtsanwalt Ihren Fall — kein Algorithmus. Mit Rechtsschutzversicherung übernehmen wir sogar das Vollmandat über Ihre RSV, für Sie meist kostenfrei.
Sie haben bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens Zeit zu entscheiden (§ 558b Abs. 2 BGB). Beispiel: Verlangen ging am 10. März zu — Frist bis 31. Mai. Innerhalb dieser Frist sollten Sie widersprechen oder gar nicht reagieren; vorschnell zustimmen sollten Sie nie. Je früher wir prüfen, desto besser.
Der Vermieter hat drei Monate nach Ablauf Ihrer Überlegungsfrist Zeit, auf Zustimmung zu klagen. Viele Vermieter tun das nicht — dann ist die Erhöhung vom Tisch. Klagt er, prüfen wir kostenfrei die Verteidigung: Vor Gericht endet der Streit häufig in einem Vergleich deutlich unter der geforderten Miete. Mit Rechtsschutzversicherung läuft die Verteidigung für Sie in der Regel ohne eigene Kosten.
Nein. Die Verweigerung der Zustimmung ist die Ausübung eines gesetzlichen Rechts und kein Kündigungsgrund. Ihr Mietvertrag bleibt unverändert bestehen — der Vermieter kann nur gerichtlich auf Zustimmung klagen.
Das Express-Paket ist auf Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) zugeschnitten — der häufigste Fall. Modernisierungserhöhungen (§ 559 BGB) und Index-/Staffelmieten haben andere Angriffspunkte: Hier melden Sie sich am besten über die kostenlose Ersteinschätzung, wir ordnen den Fall ein und schlagen den richtigen Weg vor.
Dann haben Sie sogar die beste Option: Geben Sie es im Formular an — wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und übernehmen das Vollmandat. Ihre RSV zahlt die anwaltliche Vergütung, Sie sparen die volle vermiedene Erhöhung, und eine Erfolgsprovision gibt es bei uns ohnehin nicht. Der 149-€-Festpreis ist der Weg für alle ohne (greifende) RSV.
Weiterführend: Kostenloses Musterschreiben · Miete bei Neuvermietung zu hoch? · Mietrecht-Übersicht
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