Kündigung erhalten? Drei Wochen — dann ist sie wirksam
Ab dem Tag, an dem die Kündigung in Ihrem Briefkasten lag, haben Sie drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Danach gilt sie als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Wir prüfen Ihre Aussichten kostenlos und reichen die Klage zum Festpreis ein.
So funktioniert es
Kündigung hochladen
Sie beauftragen zum Festpreis und erhalten direkt danach den Link zum Intake: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und die Eckdaten Ihres Arbeitsverhältnisses.
Anwaltliche Prüfung
Ein Rechtsanwalt prüft, was die Kündigung angreifbar macht: Kündigungsschutz nach Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer, Sonderkündigungsschutz, Form und Zugang, Anhörung des Betriebsrats, Sozialauswahl, bei fristloser Kündigung zusätzlich die Zwei-Wochen-Frist des Arbeitgebers.
Klage in 24 Stunden
Sie erhalten die Klageschrift mit den Anträgen und die Vollmacht zur digitalen Unterschrift. Mit der Vollmacht geht die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein — fristwahrend.
Gütetermin
Das Arbeitsgericht lädt in der Regel binnen wenigen Wochen zum Gütetermin. Dort wird über Weiterbeschäftigung oder eine Beendigung gegen Abfindung verhandelt. Die Vertretung im Termin stimmen wir vorher gesondert ab.
Warum vom Anwalt — und nicht aus dem Muster-Generator?
Die Frist ist die eigentliche Gefahr
Die meisten verlorenen Kündigungsschutzverfahren scheitern nicht am Kündigungsgrund, sondern an drei Wochen, die verstrichen sind. § 7 KSchG lässt die Kündigung dann als wirksam gelten — selbst eine formunwirksame Kündigung ist danach nicht mehr angreifbar.
Der Angriffspunkt steht selten in der Kündigung
Ob eine Kündigung hält, entscheidet sich meist an Umständen, die im Schreiben nicht auftauchen: Betriebsgröße, Sozialauswahl, fehlende Anhörung des Betriebsrats, ein nicht angebotener freier Arbeitsplatz. Genau danach fragt das Intake — und dort liegt der Hebel für eine Abfindung.
Kein Kostenrisiko für die Gegenseite
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert — bei einer Einigung im Gütetermin entfallen sie. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall in der Regel; wir prüfen die Deckung mit.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für die Klage?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung, also ab dem Tag, an dem sie in Ihren Briefkasten oder in Ihre Hand gelangt ist (§ 4 KSchG). Nicht ab dem Ende der Kündigungsfrist und nicht ab dem Tag, an dem Sie das Schreiben gelesen haben. Auch bei einer fristlosen Kündigung gilt dieselbe Frist.
Und wenn die drei Wochen schon vorbei sind?
Dann ist die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich wirksam. Es gibt Ausnahmen — eine nachträgliche Zulassung der Klage bei unverschuldeter Verhinderung (§ 5 KSchG) oder Fälle, in denen die Frist nie zu laufen begann. Schildern Sie den Zeitablauf; wenn nichts mehr zu erreichen ist, sagen wir das, bevor Sie zahlen.
Bekomme ich eine Abfindung?
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem Sozialplan. In der Praxis endet ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren dennoch mit einer Einigung: der Arbeitgeber trägt das Risiko, den Prozess zu verlieren und Löhne für die Zwischenzeit nachzahlen zu müssen. Wie stark Ihre Position ist, ergibt die Prüfung.
Was kostet das insgesamt?
199 € Festpreis für Prüfung, Klageschrift und Einreichung. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten (§ 12a ArbGG). Gerichtskosten bemessen sich nach dem Streitwert — in der Regel drei Bruttomonatsgehälter — und entfallen, wenn das Verfahren mit einer Einigung endet. Eine Vertretung im Gütetermin ist nicht im Festpreis enthalten und wird vorher abgestimmt.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Arbeitsrechtsschutz deckt Kündigungsschutzklagen in der Regel ab, oft ohne Wartezeit bei bestehendem Vertrag. Nennen Sie Versicherer und Versicherungsnummer im Intake — wir fragen die Deckung an. Ohne Deckung bleibt es beim Festpreis.
Muss ich zum Anwalt oder vor Gericht?
Für die Klage nicht: Beauftragung, Intake und Vollmacht laufen digital. Zum Gütetermin lädt das Arbeitsgericht Sie persönlich; ob Sie erscheinen müssen oder vertreten werden, klären wir vor dem Termin.
Riskiere ich mein Arbeitszeugnis oder die Chance auf Weiterbeschäftigung?
Eine Kündigungsschutzklage ist der übliche Weg und wird von Arbeitsgerichten wie Arbeitgebern als solcher behandelt. Das Zeugnis schulden Ihnen Ihr Arbeitgeber unabhängig davon (§ 109 GewO). Der Klageantrag richtet sich zudem in erster Linie auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses — nicht auf Beendigung.
199 € Festpreis — in 24h geliefert
Anwaltlich formuliert und geprüft. Buchung und sichere Zahlung über advofleet.de · Ratenzahlung möglich.
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