- Promille / Anlass
- 0,0 (Probezeit / unter 21)
- Rechtsfolge
- OWi
- Bußgeld / Strafe
- 250 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot / Entzug
- Aufbauseminar, Probezeit-Verlängerung
Promille-Grenzen — Tabelle Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Straftat
Die wichtigsten Promillegrenzen im Straßenverkehr — von 0,3 Promille (mit auffälliger Fahrweise) bis zur 1,1-Promille-Grenze, ab der die Fahrt strafrechtlich relevant wird (absolute Fahruntüchtigkeit). Hinzu kommen Sonderregeln für Fahranfänger und Berufskraftfahrer.
| Promille / Anlass | Rechtsfolge | Bußgeld / Strafe | Punkte | Fahrverbot / Entzug |
|---|---|---|---|---|
| 0,0 (Probezeit / unter 21) | OWi | 250 EUR | 1 Punkt | Aufbauseminar, Probezeit-Verlängerung |
| 0,3 mit Ausfallerscheinung | Straftat (§ 316 StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe | 3 Punkte | regelmäßig Entzug |
| 0,5 ohne Ausfallerscheinung | OWi (1. Verstoß) | 500 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| 0,5 (2. Verstoß) | OWi | 1.000 EUR | 2 Punkte | 3 Monate |
| 0,5 (3. Verstoß) | OWi | 1.500 EUR | 2 Punkte | 3 Monate |
| 1,1 — absolute Fahruntüchtigkeit | Straftat (§ 316 StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe | 3 Punkte | Entzug + Sperrfrist (oft 9-12 Monate) |
| 1,6 (Radfahrer) | Straftat | Geldstrafe | 3 Punkte | MPU-Anordnung wahrscheinlich |
- Promille / Anlass
- 0,3 mit Ausfallerscheinung
- Rechtsfolge
- Straftat (§ 316 StGB)
- Bußgeld / Strafe
- Geldstrafe / Freiheitsstrafe
- Punkte
- 3 Punkte
- Fahrverbot / Entzug
- regelmäßig Entzug
- Promille / Anlass
- 0,5 ohne Ausfallerscheinung
- Rechtsfolge
- OWi (1. Verstoß)
- Bußgeld / Strafe
- 500 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot / Entzug
- 1 Monat
- Promille / Anlass
- 0,5 (2. Verstoß)
- Rechtsfolge
- OWi
- Bußgeld / Strafe
- 1.000 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot / Entzug
- 3 Monate
- Promille / Anlass
- 0,5 (3. Verstoß)
- Rechtsfolge
- OWi
- Bußgeld / Strafe
- 1.500 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot / Entzug
- 3 Monate
- Promille / Anlass
- 1,1 — absolute Fahruntüchtigkeit
- Rechtsfolge
- Straftat (§ 316 StGB)
- Bußgeld / Strafe
- Geldstrafe / Freiheitsstrafe
- Punkte
- 3 Punkte
- Fahrverbot / Entzug
- Entzug + Sperrfrist (oft 9-12 Monate)
- Promille / Anlass
- 1,6 (Radfahrer)
- Rechtsfolge
- Straftat
- Bußgeld / Strafe
- Geldstrafe
- Punkte
- 3 Punkte
- Fahrverbot / Entzug
- MPU-Anordnung wahrscheinlich
Quellen: § 24a StVG (OWi-Grenzen), §§ 315c, 316 StGB (Straftatgrenzen). Werte für PKW-Fahrer; in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.
Wichtige Hinweise
- Bei Drogen (THC, Amphetamine etc.) gelten eigene Grenzwerte — siehe § 24a StVG; auch geringe Mengen können OWi-relevant sein.
- Eine MPU droht meist ab 1,6 Promille (bei Erstauffälligkeit). Bei wiederholten Verstößen schon früher.
- In der Probezeit ist jeder Alkohol-Verstoß ein A-Verstoß mit Aufbauseminar und 2-Jahres-Verlängerung.
- Berufskraftfahrer (LKW über 7,5 t, Personenbeförderung) sind besonders sensibel — Fahrerlaubnis-Entzug bedeutet oft Berufsverlust.
Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
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