Promille-Grenzen — Tabelle Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Straftat

Die wichtigsten Promillegrenzen im Straßenverkehr — von 0,3 Promille (mit auffälliger Fahrweise) bis zur 1,1-Promille-Grenze, ab der die Fahrt strafrechtlich relevant wird (absolute Fahruntüchtigkeit). Hinzu kommen Sonderregeln für Fahranfänger und Berufskraftfahrer.

Promille / Anlass
0,0 (Probezeit / unter 21)
Rechtsfolge
OWi
Bußgeld / Strafe
250 EUR
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot / Entzug
Aufbauseminar, Probezeit-Verlängerung
Promille / Anlass
0,3 mit Ausfallerscheinung
Rechtsfolge
Straftat (§ 316 StGB)
Bußgeld / Strafe
Geldstrafe / Freiheitsstrafe
Punkte
3 Punkte
Fahrverbot / Entzug
regelmäßig Entzug
Promille / Anlass
0,5 ohne Ausfallerscheinung
Rechtsfolge
OWi (1. Verstoß)
Bußgeld / Strafe
500 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot / Entzug
1 Monat
Promille / Anlass
0,5 (2. Verstoß)
Rechtsfolge
OWi
Bußgeld / Strafe
1.000 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot / Entzug
3 Monate
Promille / Anlass
0,5 (3. Verstoß)
Rechtsfolge
OWi
Bußgeld / Strafe
1.500 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot / Entzug
3 Monate
Promille / Anlass
1,1 — absolute Fahruntüchtigkeit
Rechtsfolge
Straftat (§ 316 StGB)
Bußgeld / Strafe
Geldstrafe / Freiheitsstrafe
Punkte
3 Punkte
Fahrverbot / Entzug
Entzug + Sperrfrist (oft 9-12 Monate)
Promille / Anlass
1,6 (Radfahrer)
Rechtsfolge
Straftat
Bußgeld / Strafe
Geldstrafe
Punkte
3 Punkte
Fahrverbot / Entzug
MPU-Anordnung wahrscheinlich

Quellen: § 24a StVG (OWi-Grenzen), §§ 315c, 316 StGB (Straftatgrenzen). Werte für PKW-Fahrer; in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.

Wichtige Hinweise

  • Bei Drogen (THC, Amphetamine etc.) gelten eigene Grenzwerte — siehe § 24a StVG; auch geringe Mengen können OWi-relevant sein.
  • Eine MPU droht meist ab 1,6 Promille (bei Erstauffälligkeit). Bei wiederholten Verstößen schon früher.
  • In der Probezeit ist jeder Alkohol-Verstoß ein A-Verstoß mit Aufbauseminar und 2-Jahres-Verlängerung.
  • Berufskraftfahrer (LKW über 7,5 t, Personenbeförderung) sind besonders sensibel — Fahrerlaubnis-Entzug bedeutet oft Berufsverlust.

Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)

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