Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung

Alkohol oder Drogen am Steuer — was jetzt wichtig ist

Verstöße gegen § 24a StVG (Promille-Grenzen) sind teuer und ziehen oft langwierige Folgen nach sich (MPU, Fahrerlaubnis-Entzug). Hier sollte schnell ein Anwalt eingeschaltet werden — auch und gerade, weil viele Folgenmaßnahmen außerhalb des reinen Bußgeldverfahrens drohen.

Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung
Mit Rechtsschutzversicherung 0 € für Sie — auch die Selbstbeteiligung übernehmen wir
Ohne Rechtsschutz: 299 € Festpreis für die komplette außergerichtliche Vertretung
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  • Mit Rechtsschutz 0 € bei Deckungszusage, sonst Festpreis
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  • DSGVO-konform – verschlüsselt

Hinweis: Mit dem Upload starten Sie noch keinen Auftrag. Mit Rechtsschutz 0 € bei Deckungszusage, sonst Festpreis. Falls Sie schon einen offenen Fall bei uns haben, schreiben Sie uns bitte mit Ihrem Aktenzeichen an beratung@advofleet.de.

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Kein Vermittler.

Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Mit RSV 0 € bei Deckungszusage, ohne RSV Preis wird geladen Festpreis.

Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)

Was steht im Bußgeldkatalog?

Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.

  • 1
    0,5–1,09 ‰ ohne Auffälligkeiten: 500 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (erste OWi)
  • 2
    Bei Wiederholung: bis 1.500 € + 3 Monate Fahrverbot
  • 3
    Ab 1,1 ‰: Straftat (§ 316 StGB) — Geld- oder Freiheitsstrafe + Entziehung der Fahrerlaubnis
  • 4
    Drogen: positive Wirkstoff-Befunde reichen, kein Grenzwert wie beim Alkohol
  • 5
    Folgen: oft MPU-Anordnung, Sperrfrist 6–12 Monate, hohe Versicherungs-Aufschläge

Wo wir ansetzen

Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.

Atemalkohol-Messung: Bedienungsfehler

Atemalkoholmessgeräte (Dräger Alcotest, Envitec) verlangen exakte Atemtemperatur, Wartezeit nach dem letzten Trunk (20 Min.), zwei verwertbare Doppelmessungen. Bedienungsfehler sind häufig.

Blutprobe: Rechtmäßigkeit

Seit BGH 2017 grundsätzlich Richtervorbehalt — bei Gefahr im Verzug Eingriff durch Polizei. Wurde das korrekt dokumentiert? Wurde die Probe von einem Arzt entnommen?

Konzentrations-Berechnung

Bei Blutprobe gilt der Mittelwert von zwei unabhängigen Messungen mit anerkannter Methode. Sicherheitsabschläge und Resorptionsdefizit müssen berücksichtigt werden.

Drogenfahrt: Nachweisdauer

THC und andere Drogen sind teilweise tagelang nachweisbar, ohne dass eine aktuelle Beeinträchtigung vorliegen muss. Bei niedrigen Werten ohne Ausfallerscheinungen lohnt der Einspruch.

Beweisverwertung

Bei Verstößen gegen Belehrung, Richtervorbehalt oder Verfahrensvorschriften kann ein Beweisverwertungsverbot greifen — das macht die ganze Sache angreifbar.

Fahreignungs-Folgen abwehren

Eine MPU-Anordnung kann durch geschickte Verteidigung im Ausgangsverfahren häufig verhindert werden. Das ist oft wichtiger als der reine Punktabbau.

Erfolgswahrscheinlichkeit (ehrliche Einschätzung): Alkohol- und Drogenverfahren sind komplex — die Erfolgschance hängt stark vom Einzelfall ab. Wichtiger als reiner Bußgeldabbau: MPU vermeiden, Sperrfrist verkürzen. Hier ist die Anwalts-Vertretung praktisch immer geboten.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Bußgeldbescheid oder Anklageschrift
  • Polizeiprotokoll, falls Sie eine Abschrift haben
  • Blutproben-Befund
  • Notiz: Was Sie wann konsumiert haben, ob Sie befragt wurden, ob Sie belehrt wurden
Wichtig: Anhörungsbogen und Fragebogen niemals unbedacht ausfüllen oder zurückschicken — das kann später Verteidigungslinien blockieren. Wenn Sie unsicher sind: erst hochladen, dann gemeinsam entscheiden.

Verkehrsrechts-Team

Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit

  • Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
  • Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland

Mit Rechtsschutz oder Festpreis — Einspruch transparent

Mit Rechtsschutz 0 € bei Deckungszusage, ohne Rechtsschutz ein Festpreis. Der Upload allein ist keine kostenlose anwaltliche Prüfung. Mit eigener Anwaltskanzlei — kein Vermittler dazwischen.

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  • Pauschal — kein Stundenhonorar, keine RVG-Überraschung
  • Einspruch + komplette Korrespondenz + Akteneinsicht inklusive
  • Einspruch nur nach beauftragter Prüfung und nur wenn er sinnvoll ist

Hinweis: Der Upload allein ist keine kostenlose anwaltliche Prüfung. Der Festpreis von 299 € deckt die außergerichtliche Vertretung im Einspruchsverfahren; Gerichtskosten, Auslagen und Sachverständigenkosten sowie – bei erfolglosem Einspruch – die Verfahrenskosten sind nicht enthalten. Das separate Hauptverhandlungspaket umfasst einen notwendigen Termin, Vorbereitung und die im Paketumfang erforderliche Anreise. Weitere Verhandlungstage oder außergewöhnliche Reisen nur nach vorherigem Angebot. Rechtsbeschwerde: individuelle Erfolgsaussichtenprüfung und gegebenenfalls RVG-Angebot statt Festpreis.

Häufige Fragen

Ich hatte „nur" 0,3 ‰ — kann da überhaupt was kommen?+

Ab 0,3 ‰ ist eine Straftat möglich, wenn ein „relative Fahruntüchtigkeit" hinzukommt (Schlangenlinien, Unfall etc.). Reiner Pegel ist da nicht alles. Wir prüfen den Verfahrensablauf.

Muss ich vor Gericht erscheinen?+

Bei OWi-Verfahren (unter 1,1 ‰ Alkohol) kann oft schriftlich entschieden werden. Bei Straftaten (ab 1,1 ‰) regelmäßig Anklage und Hauptverhandlung. Wir vertreten Sie in beiden Fällen.

Was ist die MPU — und wie verhindere ich sie?+

Die medizinisch-psychologische Untersuchung („Idiotentest") kommt bei Alkohol ab 1,6 ‰ oder bei Wiederholungstätern. Eine gut verteidigte Erstauffälligkeit unterhalb der Grenze kann die MPU oft komplett vermeiden.

Kann ich den Führerschein behalten, wenn ich zum Beruf brauche?+

Bei harten Verfahren (ab 1,1 ‰): in der Regel nicht. Bei Bußgeld-Verfahren (unter 1,1 ‰) kann ein Fahrverbot ggf. in eine reine Geldbuße umgewandelt werden — wenn berufliche Existenz nachweislich gefährdet ist und der Sachverhalt es zulässt.

Nicht abwarten — die Frist läuft

Je früher der Bescheid vorliegt, desto mehr Optionen bleiben in der Frist. Der Upload allein ist keine anwaltliche Prüfung. Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung.

Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Mehr erfahren

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