Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung

Verstoß in der Probezeit — schnell handeln, bevor das MPU-Risiko steigt

Verstöße innerhalb der zweijährigen Probezeit ziehen besondere Folgen nach sich — Aufbauseminar, Probezeit-Verlängerung, bei schweren Verstößen drohen Aufbauseminar plus Verwarnung, und im Wiederholungsfall der Entzug der Fahrerlaubnis. Hier zählt eine schnelle, strategische Reaktion.

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Was steht im Bußgeldkatalog?

Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.

  • 1
    A-Verstoß (z.B. >21 km/h zu schnell, Rotlicht, Abstand, Alkohol): Aufbauseminar verpflichtend + 2 Jahre Verlängerung der Probezeit
  • 2
    Zwei A-Verstöße: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung; dritter A-Verstoß führt regelmäßig zum Entzug
  • 3
    B-Verstoß (z.B. fehlende Kfz-Versicherung, Verkehrshindernis): zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß behandelt
  • 4
    Alkohol/Drogen in der Probezeit: 0,0-Grenze, Aufbauseminar zwingend, Punkte und Bußgeld zusätzlich

Wo wir ansetzen

Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.

Wie bei jedem OWi-Verfahren: Messfehler, Form, Identifizierung

Der Verstoß selbst muss bewiesen sein. Alle üblichen Angriffspunkte (Toleranzen, Beschilderung, Fahrerfoto) gelten 1:1 — wenn der Verstoß wackelt, wackeln auch die probezeit-spezifischen Folgen.

Anordnung Aufbauseminar formell prüfen

Die Anordnung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde, nicht durch die Bußgeldstelle. Die Anordnung selbst ist als Verwaltungsakt anfechtbar.

Härtefall-Argumentation bei Entzugsgefahr

Bei drohendem Entzug nach drittem A-Verstoß lässt sich oft argumentieren, dass die Probezeit-Maßnahmen nicht ausgereizt wurden. Im Einzelfall ist eine Aussetzung erreichbar.

Erfolgswahrscheinlichkeit (ehrliche Einschätzung): Bei klar belegtem Verstoß lassen sich die probezeit-spezifischen Folgen schwer abwenden — wohl aber der zugrundeliegende Bescheid selbst. Dort liegt der Hebel.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Aktueller Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen
  • Bisherige Verstöße in der Probezeit (Aktenzeichen, Datum)
  • Anordnungsschreiben des Aufbauseminars (falls schon vorhanden)
  • Führerschein-Kopie inkl. Datum der Erteilung
Wichtig: Anhörungsbogen und Fragebogen niemals unbedacht ausfüllen oder zurückschicken — das kann später Verteidigungslinien blockieren. Wenn Sie unsicher sind: erst hochladen, dann gemeinsam entscheiden.

Verkehrsrechts-Team

Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit

  • Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
  • Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland

So funktioniert das Pricing

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Häufige Fragen

Muss ich das Aufbauseminar wirklich machen?+

Ja, sobald ein A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße) feststeht. Die Anordnung kann formal angefochten werden, hat aber bei Bestand des zugrunde liegenden Bescheids meist keine Erfolgsaussicht. Lohnender ist der Angriff auf den OWi-Bescheid selbst.

Werde ich nach drei A-Verstößen automatisch entzogen?+

Nicht ganz automatisch — die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Aber: die Praxis tendiert sehr klar zum Entzug. Hier sollten Sie spätestens nach dem zweiten Verstoß anwaltlich begleitet werden.

Nicht abwarten — die Frist läuft

Je früher wir den Bescheid sehen, desto mehr Optionen haben Sie. Upload dauert 2 Minuten, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.