- Sachverhalt
- Parken ohne / mit abgelaufenem Parkschein
- Bussgeld
- 20 EUR
- Punkte
- —
Bußgeldkatalog Parken & Halten — Tabelle 2026
Parkverstöße sind die häufigsten Bußgelder überhaupt — mit der Reform 2021 wurden die Sätze deutlich erhöht. Die wichtigsten Tatbestände aus der Anlage zur BKatV im überblick.
| Sachverhalt | Bussgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Parken ohne / mit abgelaufenem Parkschein | 20 EUR | — |
| Parken in zweiter Reihe | 55 EUR | — |
| Parken in zweiter Reihe mit Behinderung | 85 EUR | 1 Punkt |
| Parken im eingeschränkten Halteverbot bis 1 Std. | 25 EUR | — |
| Parken im eingeschränkten Halteverbot über 3 Std. | 40 EUR | — |
| Parken im absoluten Halteverbot bis 1 Std. | 25 EUR | — |
| Parken im absoluten Halteverbot über 3 Std. | 70 EUR | 1 Punkt |
| Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz | 55 EUR | — |
| Parken vor einer Bordsteinabsenkung / im Fußgängerbereich | 55 EUR | — |
| Parken auf dem Gehweg oder Radweg | 55 EUR | — |
| Parken auf dem Gehweg/Radweg mit Behinderung | 70 EUR | 1 Punkt |
| Parken in einer Feuerwehrzufahrt | 55 EUR | — |
| Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | 100 EUR | 1 Punkt |
| Parken vor einem Bahnübergang | 70 EUR | 1 Punkt |
| Parken auf einem Taxistand | 55 EUR | — |
| Parken in einer scharfen Kurve / vor/hinter Kreuzung (10 m) | 35 EUR | — |
- Sachverhalt
- Parken in zweiter Reihe
- Bussgeld
- 55 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken in zweiter Reihe mit Behinderung
- Bussgeld
- 85 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Sachverhalt
- Parken im eingeschränkten Halteverbot bis 1 Std.
- Bussgeld
- 25 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken im eingeschränkten Halteverbot über 3 Std.
- Bussgeld
- 40 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken im absoluten Halteverbot bis 1 Std.
- Bussgeld
- 25 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken im absoluten Halteverbot über 3 Std.
- Bussgeld
- 70 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Sachverhalt
- Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz
- Bussgeld
- 55 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken vor einer Bordsteinabsenkung / im Fußgängerbereich
- Bussgeld
- 55 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken auf dem Gehweg oder Radweg
- Bussgeld
- 55 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken auf dem Gehweg/Radweg mit Behinderung
- Bussgeld
- 70 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Sachverhalt
- Parken in einer Feuerwehrzufahrt
- Bussgeld
- 55 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung
- Bussgeld
- 100 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Sachverhalt
- Parken vor einem Bahnübergang
- Bussgeld
- 70 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Sachverhalt
- Parken auf einem Taxistand
- Bussgeld
- 55 EUR
- Punkte
- —
- Sachverhalt
- Parken in einer scharfen Kurve / vor/hinter Kreuzung (10 m)
- Bussgeld
- 35 EUR
- Punkte
- —
Quelle: Anlage zur BKatV, Nummern 51-69. "Mit Behinderung" = Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (etwa Bus, Rettungsfahrzeug, Straßenbahn).
Wichtige Hinweise
- Eine Verwarnung bis 55 EUR bleibt ohne Punkte und ohne FAER-Eintragung — wirtschaftlich ist Einspruch fast immer der teurere Weg.
- Wenn der Halter falsche Adressdaten hat oder der Bescheid an die falsche Person ging, ist eine Frist-Wahrung trotzdem geboten — wir prüfen, ob Zustellung überhaupt wirksam war.
- Bei Falschparken auf Privatgrund (Supermarktparkplatz etc.) ist der Klageweg ein anderer (BGB statt OWiG) — bitte separat einreichen.
- Bei wiederholtem Parken im Halteverbot droht das Abschleppen — die Abschleppkosten (300-500 EUR) trifft den Halter, unabhängig vom Bußgeld.
Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.