Bußgeldkatalog Parken & Halten — Tabelle 2026

Parkverstöße sind die häufigsten Bußgelder überhaupt — mit der Reform 2021 wurden die Sätze deutlich erhöht. Die wichtigsten Tatbestände aus der Anlage zur BKatV im überblick.

Sachverhalt
Parken ohne / mit abgelaufenem Parkschein
Bussgeld
20 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken in zweiter Reihe
Bussgeld
55 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken in zweiter Reihe mit Behinderung
Bussgeld
85 EUR
Punkte
1 Punkt
Sachverhalt
Parken im eingeschränkten Halteverbot bis 1 Std.
Bussgeld
25 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken im eingeschränkten Halteverbot über 3 Std.
Bussgeld
40 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken im absoluten Halteverbot bis 1 Std.
Bussgeld
25 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken im absoluten Halteverbot über 3 Std.
Bussgeld
70 EUR
Punkte
1 Punkt
Sachverhalt
Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz
Bussgeld
55 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken vor einer Bordsteinabsenkung / im Fußgängerbereich
Bussgeld
55 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken auf dem Gehweg oder Radweg
Bussgeld
55 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken auf dem Gehweg/Radweg mit Behinderung
Bussgeld
70 EUR
Punkte
1 Punkt
Sachverhalt
Parken in einer Feuerwehrzufahrt
Bussgeld
55 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung
Bussgeld
100 EUR
Punkte
1 Punkt
Sachverhalt
Parken vor einem Bahnübergang
Bussgeld
70 EUR
Punkte
1 Punkt
Sachverhalt
Parken auf einem Taxistand
Bussgeld
55 EUR
Punkte
Sachverhalt
Parken in einer scharfen Kurve / vor/hinter Kreuzung (10 m)
Bussgeld
35 EUR
Punkte

Quelle: Anlage zur BKatV, Nummern 51-69. "Mit Behinderung" = Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (etwa Bus, Rettungsfahrzeug, Straßenbahn).

Wichtige Hinweise

  • Eine Verwarnung bis 55 EUR bleibt ohne Punkte und ohne FAER-Eintragung — wirtschaftlich ist Einspruch fast immer der teurere Weg.
  • Wenn der Halter falsche Adressdaten hat oder der Bescheid an die falsche Person ging, ist eine Frist-Wahrung trotzdem geboten — wir prüfen, ob Zustellung überhaupt wirksam war.
  • Bei Falschparken auf Privatgrund (Supermarktparkplatz etc.) ist der Klageweg ein anderer (BGB statt OWiG) — bitte separat einreichen.
  • Bei wiederholtem Parken im Halteverbot droht das Abschleppen — die Abschleppkosten (300-500 EUR) trifft den Halter, unabhängig vom Bußgeld.

Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)

Eigene Anwaltskanzlei
Kein Vermittler.

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