Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung

Parkverstoß & Halteverbot — wann ein Einspruch sinnvoll ist

Parkverstöße sind die häufigsten Bußgeldfälle überhaupt. Die Beträge sind oft niedrig — aber bei wiederholten Verstößen, Anhängung an die Halterhaftung oder fehlerhaften Anordnungen lohnt es sich, den Bescheid genauer anzusehen.

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Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.

Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)

Was steht im Bußgeldkatalog?

Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.

  • 1
    Verwarngeld 10 - 110 € (je nach Behinderung, Dauer, Sondersituation)
  • 2
    Bei eingeschränkter Halteverbot mit Behinderung: bis 70 € + 1 Punkt
  • 3
    Abschleppkosten zusätzlich (oft 100 - 400 €), eigenständig anfechtbar
  • 4
    Bei Park-Verstößen auf Behindertenparkplätzen: 55 € + Bearbeitungsgebühr

Wo wir ansetzen

Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.

Halteverbots-Schild zu kurzfristig aufgestellt

Mobile Halteverbote (etwa für Umzüge) müssen in der Regel mindestens 3 volle Tage (bzw. 4 Tage in Berlin) vorher aufgestellt sein. Wird das nicht eingehalten, ist der Park-Verstoß und die Abschleppung anfechtbar.

Beschilderung verdeckt oder unklar

Bewuchs, Aufkleber, parkende Fahrzeuge, neue Beschilderung ohne Hinweis — alles kann die Erkennbarkeit beeinträchtigen und den Vorwurf entkräften.

Halterhaftung statt Fahrerhaftung

Auch wenn der Halter zahlen soll, muss korrekt zugestellt und angehört werden. Bei Firmenfahrzeugen oder geliehenen Autos ist das oft ein guter Hebel.

Abschleppung unverhältnismäßig

Eine Abschleppung darf nur erfolgen, wenn eine konkrete Behinderung vorliegt oder zu erwarten ist. Bei reiner "präventiver" Abschleppung lassen sich die Kosten teilweise zurückholen.

Erfolgswahrscheinlichkeit (ehrliche Einschätzung): Bei Verwarnungsgeldern bis 55 € ist der Einspruch wirtschaftlich oft nicht sinnvoll — Sie sparen ggf. 30 € und tragen das Verfahrensrisiko. Bei Abschleppkosten ab ~150 € und bei Punkte-relevanten Verstößen lohnt sich die Prüfung dagegen häufig.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Bußgeldbescheid / Verwarnung
  • Foto vom Parkort + Beschilderung (auch nachträglich noch möglich)
  • Bei Abschleppung: Rechnung, Standort des Abschleppplatzes
  • Falls vorhanden: Mietvertrag / Halterüberlassungsdokumente
Wichtig: Anhörungsbogen und Fragebogen niemals unbedacht ausfüllen oder zurückschicken — das kann später Verteidigungslinien blockieren. Wenn Sie unsicher sind: erst hochladen, dann gemeinsam entscheiden.

Verkehrsrechts-Team

Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit

  • Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
  • Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland

Erstprüfung kostenlos — Einspruch transparent

Die anwaltliche Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Fürs Einspruchsverfahren zahlen Sie mit Rechtsschutz 0 €, ohne Rechtsschutz einen fairen Festpreis. Mit eigener Anwaltskanzlei — kein Vermittler dazwischen.

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Festpreis (inkl. USt) — komplettes Einspruchsverfahren
  • Pauschal — kein Stundenhonorar, keine RVG-Überraschung
  • Einspruch + komplette Korrespondenz + Akteneinsicht inklusive
  • Erst nach unserer kostenlosen Erstprüfung — nur wenn der Einspruch sinnvoll ist

Hinweis: Die anwaltliche Erstprüfung ist immer kostenlos. Der Festpreis von 199 € deckt die außergerichtliche Vertretung im Einspruchsverfahren; Gerichtskosten, Auslagen und Sachverständigenkosten sowie – bei erfolglosem Einspruch – die Verfahrenskosten sind nicht enthalten. Eine spätere Hauptverhandlung oder Rechtsbeschwerde wird gesondert berechnet (399 € bzw. 599 €) — nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Häufige Fragen

Lohnt sich der Einspruch bei einem 30-Euro-Knöllchen?+

Wirtschaftlich meist nicht. Wenn es Ihnen ums Prinzip geht oder Sie wiederholt betroffen sind, kann die Prüfung trotzdem sinnvoll sein. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann sich der Aufwand nicht rechnet.

Mein Auto wurde abgeschleppt — was kann ich tun?+

Abschleppkosten sind über einen separaten Widerspruch bzw. Verwaltungsrechtsweg angreifbar. Sammeln Sie Belege (Standzeit, Foto vom ursprünglichen Parkort, Schildwerden) und schicken Sie uns alles.

Ich war es nicht, mein Mieter / Mitarbeiter — was nun?+

Bei Halter-OWi gibt es die Möglichkeit der Auskunft (Fahrer benennen) oder der Auskunftsverweigerung. Vorsicht: bei Auskunftsverweigerung kann eine Fahrtenbuchauflage drohen. Wir beraten Sie zur sinnvollsten Strategie.

Nicht abwarten — die Frist läuft

Je früher wir den Bescheid sehen, desto mehr Optionen haben Sie. Upload dauert 2 Minuten, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.