- Sachverhalt
- Handy am Steuer (PKW) — ohne Gefährdung
- Bussgeld
- 100 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot
- —
Bußgeldkatalog Handy am Steuer — Tabelle 2026
Seit der OWi-Reform ist das blosse Halten eines elektronischen Geräts (Smartphone, Tablet, E-Reader) während der Fahrt verboten — auch im Stand bei laufendem Motor (z. B. an roter Ampel). Die Strafen sind gestaffelt nach Folgen.
| Sachverhalt | Bussgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy am Steuer (PKW) — ohne Gefährdung | 100 EUR | 1 Punkt | — |
| Handy am Steuer mit Gefährdung | 150 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Handy am Steuer mit Sachbeschädigung | 200 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Handy am Steuer (Fahrrad) | 55 EUR | — | — |
| Handy am Steuer (LKW > 7,5 t) ohne Gefährdung | 100 EUR | 1 Punkt | — |
| Tablet/E-Reader/Kopfhoerer mit Sichtbehinderung | 100 EUR | 1 Punkt | — |
| Bildschirm zweckwidrig genutzt (z. B. Video schauen) | 100 EUR | 1 Punkt | — |
- Sachverhalt
- Handy am Steuer mit Gefährdung
- Bussgeld
- 150 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Handy am Steuer mit Sachbeschädigung
- Bussgeld
- 200 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Handy am Steuer (Fahrrad)
- Bussgeld
- 55 EUR
- Punkte
- —
- Fahrverbot
- —
- Sachverhalt
- Handy am Steuer (LKW > 7,5 t) ohne Gefährdung
- Bussgeld
- 100 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot
- —
- Sachverhalt
- Tablet/E-Reader/Kopfhoerer mit Sichtbehinderung
- Bussgeld
- 100 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot
- —
- Sachverhalt
- Bildschirm zweckwidrig genutzt (z. B. Video schauen)
- Bussgeld
- 100 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot
- —
Quelle: § 23 Abs. 1a StVO i. V. m. Anlage zur BKatV (Nummern 246.x). Geräte bezeichnen "elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen".
Wichtige Hinweise
- Auch das Halten zum Sprechen, Wischen, Lesen oder Tippen ist verboten — Freisprech-Anlagen und sprachgesteuerte Bedienung bleiben erlaubt.
- An roter Ampel mit laufendem Motor gilt das Verbot ebenfalls. Erst nach völlig ausgeschaltetem Motor (z. B. Start-Stopp im Stand mit aktivem System) ist das Gerät wieder nutzbar — Streitpunkt im Einzelfall.
- Das blosse Wegnehmen vom Halter zur Umpositionierung ist nach OLG-Rechtsprechung umstritten — Einspruch kann sich lohnen, wenn der Verstoß nicht eindeutig dokumentiert ist.
- Beweisfoto-Qualität ist zentraler Prüfpunkt — viele Handy-Bescheide stützen sich auf eine Beamten-Sichtung ohne Foto.
Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.