Bussgeldkatalog Handy am Steuer — Tabelle 2026

Seit der OWi-Reform ist das blosse Halten eines elektronischen Geraets (Smartphone, Tablet, E-Reader) waehrend der Fahrt verboten — auch im Stand bei laufendem Motor (z. B. an roter Ampel). Die Strafen sind gestaffelt nach Folgen.

Sachverhalt
Handy am Steuer (PKW) — ohne Gefaehrdung
Bussgeld
100 EUR
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot
Sachverhalt
Handy am Steuer mit Gefaehrdung
Bussgeld
150 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Sachverhalt
Handy am Steuer mit Sachbeschaedigung
Bussgeld
200 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Sachverhalt
Handy am Steuer (Fahrrad)
Bussgeld
55 EUR
Punkte
Fahrverbot
Sachverhalt
Handy am Steuer (LKW > 7,5 t) ohne Gefaehrdung
Bussgeld
100 EUR
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot
Sachverhalt
Tablet/E-Reader/Kopfhoerer mit Sichtbehinderung
Bussgeld
100 EUR
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot
Sachverhalt
Bildschirm zweckwidrig genutzt (z. B. Video schauen)
Bussgeld
100 EUR
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot

Quelle: § 23 Abs. 1a StVO i. V. m. Anlage zur BKatV (Nummern 246.x). Geraete bezeichnen "elektronische Geraete, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen".

Wichtige Hinweise

  • Auch das Halten zum Sprechen, Wischen, Lesen oder Tippen ist verboten — Freisprech-Anlagen und sprachgesteuerte Bedienung bleiben erlaubt.
  • An roter Ampel mit laufendem Motor gilt das Verbot ebenfalls. Erst nach voellig ausgeschaltetem Motor (z. B. Start-Stopp im Stand mit aktivem System) ist das Geraet wieder nutzbar — Streitpunkt im Einzelfall.
  • Das blosse Wegnehmen vom Halter zur Umpositionierung ist nach OLG-Rechtsprechung umstritten — Einspruch kann sich lohnen, wenn der Verstoss nicht eindeutig dokumentiert ist.
  • Beweisfoto-Qualitaet ist zentraler Pruefpunkt — viele Handy-Bescheide stuetzen sich auf eine Beamten-Sichtung ohne Foto.

Ein Drittel aller Bussgeldverfahren ist angreifbar. Sachverstaendigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulaessig falsch und 25 % in der Beweisfuehrung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)

Eigene Anwaltskanzlei
Kein Vermittler.

Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Anwaltsgebuehr deckt konzernintern unsere Schwestergesellschaft.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.