Handy am Steuer — wann der Vorwurf nicht hält
Seit 2017 sind die Bußgelder für die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer drastisch gestiegen. Gleichzeitig sind die Beweise oft dünn — eine Polizei-Beobachtung im Vorbeifahren reicht für einen Einspruch häufig nicht aus.
Bescheid hochladen
Foto oder PDF reicht. Unsere Verkehrsrechts-Anwälte melden sich innerhalb von 24 Stunden.
Was steht im Bußgeldkatalog?
Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.
- 1Handy am Steuer ohne Gefährdung: 100 € + 1 Punkt
- 2Mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 3Mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 4Gilt auch für: Tablet, Laptop, Audio-Player — alles, was „in der Hand gehalten" wird
Wo wir ansetzen
Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.
Beobachtungsdauer und Sichtverhältnisse
Eine kurze Sichtkontakt-Sekunde durch eine getönte Frontscheibe reicht für einen sicheren Vorwurf in der Regel nicht. Wir prüfen den Beobachtungsbericht der Polizei auf Plausibilität.
Was war in der Hand?
Das Bußgeld setzt voraus, dass ein „elektronisches Gerät" in der Hand gehalten und für die Nutzung benutzt wurde. Ein Apfel, ein Taschentuch, ein Lippenstift — alles, was wie ein Handy aussehen kann, ist nicht sanktionierbar.
Bei stehendem Motor erlaubt
An roter Ampel mit komplett abgeschaltetem Motor (auch Start-Stopp-Automatik!) darf das Handy genutzt werden. Wenn der Motor lief, ist das nicht erlaubt — Beweisfrage.
Halterung statt Hand?
Wenn das Handy in einer Halterung steckt und Sie es nur kurz berühren (z.B. Anruf annehmen), ist das nicht automatisch verboten. Es kommt auf die Dauer der „Nutzung" an.
Belehrung und Identifizierung
Wurde der Fahrer am Ort identifiziert oder erst später anhand des Fahrzeugs ermittelt? Bei späterer Halterbefragung muss der Halter nicht zwingend gegen sich selbst aussagen.
Was wir von Ihnen brauchen
- Bußgeldbescheid mit Beobachtungsbericht
- Falls Anhörungsbogen: unausgefüllt
- Briefumschlag (Zustellungsstempel)
- Optional: Notiz, was Sie zum Zeitpunkt der Beobachtung wirklich getan haben
Verkehrsrechts-Team
Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit
- Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
- Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland
So funktioniert das Pricing
Klare Festpreise, keine Stundenabrechnung — wir kümmern uns um alles.
- Wir holen die Deckungszusage selbst ein
- Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung
- Voller Einspruchs- und Vertretungsumfang
- Einspruch + komplette Korrespondenz
- Akteneinsicht inklusive
- Keine versteckten Kosten, kein Erfolgshonorar
Häufige Fragen
Ich hatte das Handy nur kurz in der Hand, um es umzulegen — ist das schon strafbar?+
Strenggenommen ja, aber die Rechtsprechung differenziert. Reines Umsetzen ohne Bedienung („nicht zum Zweck der Nutzung") kann ungeahndet bleiben. Wichtig: was war konkret zu sehen — das ergibt sich aus dem polizeilichen Beobachtungsbericht.
An der Ampel mit Start-Stopp: erlaubt oder nicht?+
Erlaubt, solange der Motor wirklich aus war. Die Start-Stopp-Phase zählt als „Motor aus" im Sinne der StVO. Bei Sekundenfrage hilft eine Reproduktion mit Bordcomputer-Auszug.
Ich hatte das Handy in der Hand, weil ich navigiert habe — Notlage?+
Navigieren auf dem Handy ist erlaubt, wenn es in einer Halterung steckt und nur kurze Blickkontakte stattfinden. In der Hand: verboten. Eine echte Notsituation (Notruf wegen Unfall, Brand) kann eine Rechtfertigung sein.
Was bringt der Einspruch konkret?+
Im besten Fall: Einstellung des Verfahrens (kein Bußgeld, kein Punkt). Im zweitbesten Fall: Reduzierung auf einfaches Bußgeld ohne Punkt. Wir besprechen die Erfolgsaussichten nach Akteneinsicht.
Nicht abwarten — die Frist läuft
Je früher wir den Bescheid sehen, desto mehr Optionen haben Sie. Upload dauert 2 Minuten, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.