Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung

Handy am Steuer — wann der Vorwurf nicht hält

Seit 2017 sind die Bußgelder für die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer drastisch gestiegen. Gleichzeitig sind die Beweise oft dünn — eine Polizei-Beobachtung im Vorbeifahren reicht für einen Einspruch häufig nicht aus.

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Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.

Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)

Was steht im Bußgeldkatalog?

Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.

  • 1
    Handy am Steuer ohne Gefährdung: 100 € + 1 Punkt
  • 2
    Mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 3
    Mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 4
    Gilt auch für: Tablet, Laptop, Audio-Player — alles, was „in der Hand gehalten" wird

Wo wir ansetzen

Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.

Beobachtungsdauer und Sichtverhältnisse

Eine kurze Sichtkontakt-Sekunde durch eine getönte Frontscheibe reicht für einen sicheren Vorwurf in der Regel nicht. Wir prüfen den Beobachtungsbericht der Polizei auf Plausibilität.

Was war in der Hand?

Das Bußgeld setzt voraus, dass ein „elektronisches Gerät" in der Hand gehalten und für die Nutzung benutzt wurde. Ein Apfel, ein Taschentuch, ein Lippenstift — alles, was wie ein Handy aussehen kann, ist nicht sanktionierbar.

Bei stehendem Motor erlaubt

An roter Ampel mit komplett abgeschaltetem Motor (auch Start-Stopp-Automatik!) darf das Handy genutzt werden. Wenn der Motor lief, ist das nicht erlaubt — Beweisfrage.

Halterung statt Hand?

Wenn das Handy in einer Halterung steckt und Sie es nur kurz berühren (z.B. Anruf annehmen), ist das nicht automatisch verboten. Es kommt auf die Dauer der „Nutzung" an.

Belehrung und Identifizierung

Wurde der Fahrer am Ort identifiziert oder erst später anhand des Fahrzeugs ermittelt? Bei späterer Halterbefragung muss der Halter nicht zwingend gegen sich selbst aussagen.

Erfolgswahrscheinlichkeit (ehrliche Einschätzung): Handy-Vorwürfe sind beweisrechtlich oft schwierig — in rund 35–45 % der Fälle finden wir Ansatzpunkte für eine Einstellung oder Reduzierung.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Bußgeldbescheid mit Beobachtungsbericht
  • Falls Anhörungsbogen: unausgefüllt
  • Briefumschlag (Zustellungsstempel)
  • Optional: Notiz, was Sie zum Zeitpunkt der Beobachtung wirklich getan haben
Wichtig: Anhörungsbogen und Fragebogen niemals unbedacht ausfüllen oder zurückschicken — das kann später Verteidigungslinien blockieren. Wenn Sie unsicher sind: erst hochladen, dann gemeinsam entscheiden.

Verkehrsrechts-Team

Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit

  • Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
  • Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland

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Die anwaltliche Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Fürs Einspruchsverfahren zahlen Sie mit Rechtsschutz 0 €, ohne Rechtsschutz einen fairen Festpreis. Mit eigener Anwaltskanzlei — kein Vermittler dazwischen.

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  • Pauschal — kein Stundenhonorar, keine RVG-Überraschung
  • Einspruch + komplette Korrespondenz + Akteneinsicht inklusive
  • Erst nach unserer kostenlosen Erstprüfung — nur wenn der Einspruch sinnvoll ist

Hinweis: Die anwaltliche Erstprüfung ist immer kostenlos. Der Festpreis von 199 € deckt die außergerichtliche Vertretung im Einspruchsverfahren; Gerichtskosten, Auslagen und Sachverständigenkosten sowie – bei erfolglosem Einspruch – die Verfahrenskosten sind nicht enthalten. Eine spätere Hauptverhandlung oder Rechtsbeschwerde wird gesondert berechnet (399 € bzw. 599 €) — nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Häufige Fragen

Ich hatte das Handy nur kurz in der Hand, um es umzulegen — ist das schon strafbar?+

Strenggenommen ja, aber die Rechtsprechung differenziert. Reines Umsetzen ohne Bedienung („nicht zum Zweck der Nutzung") kann ungeahndet bleiben. Wichtig: was war konkret zu sehen — das ergibt sich aus dem polizeilichen Beobachtungsbericht.

An der Ampel mit Start-Stopp: erlaubt oder nicht?+

Erlaubt, solange der Motor wirklich aus war. Die Start-Stopp-Phase zählt als „Motor aus" im Sinne der StVO. Bei Sekundenfrage hilft eine Reproduktion mit Bordcomputer-Auszug.

Ich hatte das Handy in der Hand, weil ich navigiert habe — Notlage?+

Navigieren auf dem Handy ist erlaubt, wenn es in einer Halterung steckt und nur kurze Blickkontakte stattfinden. In der Hand: verboten. Eine echte Notsituation (Notruf wegen Unfall, Brand) kann eine Rechtfertigung sein.

Was bringt der Einspruch konkret?+

Im besten Fall: Einstellung des Verfahrens (kein Bußgeld, kein Punkt). Im zweitbesten Fall: Reduzierung auf einfaches Bußgeld ohne Punkt. Wir besprechen die Erfolgsaussichten nach Akteneinsicht.

Nicht abwarten — die Frist läuft

Je früher wir den Bescheid sehen, desto mehr Optionen haben Sie. Upload dauert 2 Minuten, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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