- Sachverhalt
- 0,0 ‰ unter 21 / in Probezeit
- Bussgeld
- 250 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot
- —
Bußgeldkatalog Alkohol — Promillegrenzen 2026
In Deutschland gilt eine Stufenleiter: 0,5 ‰ (Ordnungswidrigkeit), 0,3 ‰ (mit Ausfallerscheinungen relative Fahruntüchtigkeit), 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit, Strafrecht). Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 ‰. Die wichtigsten Stufen im überblick.
| Sachverhalt | Bussgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 0,0 ‰ unter 21 / in Probezeit | 250 EUR | 1 Punkt | — |
| 0,5 ‰ - 1,09 ‰ Erstverstoß | 500 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| 0,5 ‰ - 1,09 ‰ Zweitverstoß | 1000 EUR | 2 Punkte | 3 Monate |
| 0,5 ‰ - 1,09 ‰ Drittverstoß | 1500 EUR | 2 Punkte | 3 Monate |
| ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen (§ 316 StGB) | 0 EUR | 3 Punkte | — |
| ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB) | 0 EUR | 3 Punkte | — |
| ab 1,6 ‰ Fahrradfahrer (§ 316 StGB) | 0 EUR | 3 Punkte | — |
- Sachverhalt
- 0,5 ‰ - 1,09 ‰ Erstverstoß
- Bussgeld
- 500 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- 0,5 ‰ - 1,09 ‰ Zweitverstoß
- Bussgeld
- 1000 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 3 Monate
- Sachverhalt
- 0,5 ‰ - 1,09 ‰ Drittverstoß
- Bussgeld
- 1500 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 3 Monate
- Sachverhalt
- ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen (§ 316 StGB)
- Bussgeld
- 0 EUR
- Punkte
- 3 Punkte
- Fahrverbot
- —
- Sachverhalt
- ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)
- Bussgeld
- 0 EUR
- Punkte
- 3 Punkte
- Fahrverbot
- —
- Sachverhalt
- ab 1,6 ‰ Fahrradfahrer (§ 316 StGB)
- Bussgeld
- 0 EUR
- Punkte
- 3 Punkte
- Fahrverbot
- —
Quelle: § 24a StVG (Ordnungswidrigkeit, 0,5/0,3/0,0 ‰), § 316 StGB (Straftat ab 1,1 ‰ absolut bzw. ab 0,3 ‰ relativ mit Ausfallerscheinungen). Werte beziehen sich auf Blutalkohol-Konzentration (BAK).
Wichtige Hinweise
- Ab 1,1 ‰ (Kraftfahrzeug) bzw. 1,6 ‰ (Fahrrad) liegt eine STRAFTAT vor — der Bußgeldkatalog gilt nicht mehr, statt eines OWi-Bescheids erfolgt eine Strafanzeige / ein Strafbefehl. Geldstrafe nach Tagessätzen, Entzug der Fahrerlaubnis i. d. R. für 6-12 Monate, MPU regelmäßig vor Wiedererteilung.
- Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, lallende Aussprache) machen schon ab 0,3 ‰ aus dem OWi-Verstoß eine Straftat (relative Fahruntüchtigkeit).
- Bei Atem-Alkoholmessung muss eine Wartezeit von 20 Minuten nach dem letzten Trunk und 10 Minuten "Mundspülung" eingehalten worden sein, sonst ist die Messung angreifbar.
- Eine Blutprobe ist im Streitfall der Goldstandard. Bei Differenzen zwischen Atem- und Bluttest gilt im Strafverfahren die Blutprobe.
Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.