Scheidungskosten-Rechner

Nettoeinkommen und Vermögen eingeben — Verfahrenswert und gesetzliche Gebühren (Gewinn-/Verlust-Szenario) als Orientierung. Unverbindlich, keine Kostenfestsetzung.

Ihre Angaben

Geschätzter Verfahrenswert

13.500 €

Bei Einigung / Gewinn-Szenario

0 €

Bei Obsiegen trägt in der Regel die Gegenseite die Kosten (prozessualer Erstattungsanspruch). Orientierungswert — keine Kostenfestsetzung.

Bei Unterliegen (Worst Case)

6.075 €

Eigene Anwaltskosten 2.563 € + Gericht 948 € + Gegner-Anwalt 2.563 €.

Gesetzliche Gebühren
  • Gesetzliche Gebühren ohne Aufschlag (§ 49b BRAO) — vorab exakt berechnet.
  • Bei Gewinn trägt in der Regel die Gegenseite die Kosten (prozessualer Kostenerstattungsanspruch).
  • Gerichtskosten zahlen Sie 1:1; wir übernehmen kein Kostenrisiko.
  • Unverbindliche Orientierung — keine Kostenfestsetzung.
  • Gerichtliche Gebühren unterliegen § 49b BRAO — gesetzliche Mindestgebühren dürfen nicht unterschritten werden.

Einvernehmliche Scheidung — Festpreis 699 € Anwalt

Gerichtskosten 1:1 nach GKG. RVG-Mindestgebühren bleiben gewahrt; Differenz trägt AFBS intern. Details und Kleingedrucktes auf der Landing.

Häufige Fragen

Wie wird der Verfahrenswert bei der Scheidung berechnet?+

In der Praxis oft näherungsweise: dreifaches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzüglich Vermögen — mit einem Mindestwert. Exakte Festsetzung obliegt dem Gericht; der Rechner liefert eine Orientierung.

Warum stehen gesetzliche Gebühren fest?+

In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen RVG-Gebühren berufsrechtlich nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Wir berechnen sie vorab transparent — ohne Aufschlag.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt?+

Bei Einvernehmen kann ein Anwalt beide Ehegatten im Verfahren vertreten (der andere muss zustimmen). Gerichtskosten bleiben; Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Ratenzahlung prüfen wir mit Ihnen.

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