Scheidungskosten-Rechner

Nettoeinkommen und Vermögen eingeben — Sie sehen den Verfahrenswert, die gesetzlichen Gebühren und Ihre Festpreis-Stufe. Unverbindlich, keine Kostenfestsetzung.

Ihre Angaben

Geschätzter Verfahrenswert

13.500 €

Gesetzliche Gebühren (RVG)

2.979 €

Anwalt 2.291 € + Gericht 688 €. So rechnet eine Kanzlei ohne Festpreis ab.

Ihre Stufe bei Advofleet

1.999 € Anwalt

Statt 2.291 € nach RVG. Gerichtskosten 688 € zahlen Sie zusätzlich 1:1.

Gesetzliche Gebühren
  • Ein Anwalt genügt, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen — der andere stimmt nur zu.
  • Gerichtskosten schießt der Antragsteller vor; nach § 150 FamFG trägt jeder Ehegatte die Hälfte.
  • Ohne streitige Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) — die haben eigene Verfahrenswerte.
  • Unverbindliche Orientierung — der Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt.
  • Gerichtliche Gebühren unterliegen § 49b BRAO — gesetzliche Mindestgebühren dürfen nicht unterschritten werden.

Einvernehmliche Scheidung — 1.999 € Anwalt (Hoher Verfahrenswert)

Gerichtskosten 1:1 nach FamGKG. RVG-Mindestgebühren bleiben gewahrt; Differenz trägt AFBS intern. Details und Kleingedrucktes auf der Landing.

Häufige Fragen

Wie wird der Verfahrenswert bei der Scheidung berechnet?+

In der Praxis oft näherungsweise: dreifaches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzüglich Vermögen — mit einem Mindestwert. Exakte Festsetzung obliegt dem Gericht; der Rechner liefert eine Orientierung.

Warum stehen gesetzliche Gebühren fest?+

In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen RVG-Gebühren berufsrechtlich nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Wir berechnen sie vorab transparent — ohne Aufschlag.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt?+

Bei Einvernehmen kann ein Anwalt beide Ehegatten im Verfahren vertreten (der andere muss zustimmen). Gerichtskosten bleiben; Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Ratenzahlung prüfen wir mit Ihnen.

Warum ist Ihr Festpreis gestaffelt?+

Weil die gesetzlichen Gebühren am Verfahrenswert hängen und der rund das Dreifache der beiden Nettoeinkommen ist. Drei Stufen (799 € / 1.499 € / 1.999 €) halten den Einstieg für kleine Einkommen niedrig und bleiben in jeder Stufe deutlich unter den gesetzlichen Gebühren. Ab Verfahrenswert 20.000 € rechnen wir nach RVG ab.

Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Mehr erfahren

Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.