Scheidungskosten-Rechner
Ihre Angaben
Geschätzter Verfahrenswert
13.500 €
Bei Einigung / Gewinn-Szenario
0 €
Bei Obsiegen trägt in der Regel die Gegenseite die Kosten (prozessualer Erstattungsanspruch). Orientierungswert — keine Kostenfestsetzung.
Bei Unterliegen (Worst Case)
6.075 €
Eigene Anwaltskosten 2.563 € + Gericht 948 € + Gegner-Anwalt 2.563 €.
- Gesetzliche Gebühren ohne Aufschlag (§ 49b BRAO) — vorab exakt berechnet.
- Bei Gewinn trägt in der Regel die Gegenseite die Kosten (prozessualer Kostenerstattungsanspruch).
- Gerichtskosten zahlen Sie 1:1; wir übernehmen kein Kostenrisiko.
- Unverbindliche Orientierung — keine Kostenfestsetzung.
- Gerichtliche Gebühren unterliegen § 49b BRAO — gesetzliche Mindestgebühren dürfen nicht unterschritten werden.
Einvernehmliche Scheidung — Festpreis 699 € Anwalt
Gerichtskosten 1:1 nach GKG. RVG-Mindestgebühren bleiben gewahrt; Differenz trägt AFBS intern. Details und Kleingedrucktes auf der Landing.
Häufige Fragen
Wie wird der Verfahrenswert bei der Scheidung berechnet?+
In der Praxis oft näherungsweise: dreifaches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzüglich Vermögen — mit einem Mindestwert. Exakte Festsetzung obliegt dem Gericht; der Rechner liefert eine Orientierung.
Warum stehen gesetzliche Gebühren fest?+
In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen RVG-Gebühren berufsrechtlich nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Wir berechnen sie vorab transparent — ohne Aufschlag.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt?+
Bei Einvernehmen kann ein Anwalt beide Ehegatten im Verfahren vertreten (der andere muss zustimmen). Gerichtskosten bleiben; Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Ratenzahlung prüfen wir mit Ihnen.