Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Kein Discount-Framing unter dem Gesetz: Sie zahlen einen klaren Anwalts-Festpreis und die Gerichtskosten nach GKG. Die gesetzlichen RVG-Gebühren bleiben gewahrt — die Differenz trägt bei Bedarf AFBS intern.
Kernangebot
Einvernehmlich · ein Anwalt · GKG extra
Der Festpreis gilt für die anwaltliche Vertretung durch die Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AFR). Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Kanzlei rechnet die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren ab (§ 49b BRAO); liegt Ihr Festpreis darunter, stellt AFR die Differenz der Advofleet Business Services GmbH (AFBS) in Rechnung. Streitige Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht im Streit) sind nicht enthalten.
Noch unsicher?
Kostenklarheit statt „Billigscheidung unter dem Gesetz“.
699 € Anwalt
Bei Bedürftigkeit
99 €
Der Festpreis gilt für die anwaltliche Vertretung durch die Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AFR). Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Kanzlei rechnet die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren ab (§ 49b BRAO); liegt Ihr Festpreis darunter, stellt AFR die Differenz der Advofleet Business Services GmbH (AFBS) in Rechnung. Streitige Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht im Streit) sind nicht enthalten.
Festpreis 699 € zahlen, danach Online-Formular zu Trennung, Einvernehmen und Einkommen.
Wir prüfen Einvernehmen und Scope. Bei streitigen Folgesachen melden wir uns mit Alternativen — kein automatischer Blindflug.
Antrag, Korrespondenz, Gerichtstermin. Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach GKG, sobald festgesetzt.
Festpreis Anwalt + Gerichtskosten 1:1 nach GKG — RVG-Mindestgebühren bleiben gewahrt.
Wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen passen, bereiten wir den VKH-Antrag mit vor.
Die anwaltliche Vertretung in der einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt (Antrag, Korrespondenz, Begleitung bis zum Termin), soweit keine streitigen Folgesachen vorliegen. Gerichtskosten nach GKG sind nicht im Festpreis enthalten und werden 1:1 an Sie weitergegeben.
Gerichtskosten setzt das Familiengericht nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) fest — abhängig vom Verfahrenswert. Wir berechnen sie mit dem Kostenrechner vorab orientierend und belasten sie 1:1, ohne Aufschlag.
Die Kanzlei (Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) rechnet die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren ab — Unterschreiten wäre berufsrechtlich unzulässig (§ 49b BRAO). Liegt Ihr Festpreis darunter, stellt die Kanzlei die Differenz der Advofleet Business Services GmbH (AFBS) in Rechnung. Für Sie bleibt der Anwalts-Festpreis verbindlich.
VKH ist staatliche Unterstützung für Gerichts- und Anwaltskosten bei Bedürftigkeit. Ob sie bewilligt wird, entscheidet das Familiengericht. Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Antrag Sinn ergibt — ohne Bewilligungsversprechen.
Dann gilt der Festpreis nicht automatisch für den gesamten Streit. Wir klären Scope vor dem Mandat und bieten Alternativen (z. B. Unterlagen-Check, gesonderte Vertretung).
Festpreis 699 € Anwalt + GKG 1:1 — oder zuerst kostenlos einschätzen lassen.
Der Festpreis gilt für die anwaltliche Vertretung durch die Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AFR). Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Kanzlei rechnet die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren ab (§ 49b BRAO); liegt Ihr Festpreis darunter, stellt AFR die Differenz der Advofleet Business Services GmbH (AFBS) in Rechnung. Streitige Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht im Streit) sind nicht enthalten.