Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Der Anwalts-Festpreis richtet sich nach dem Verfahrenswert — drei klare Stufen, in jeder deutlich unter den gesetzlichen Gebühren. Ihre Stufe nennt Ihnen der Kostenrechner in unter einer Minute; die Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach FamGKG.
Kernangebot
Einvernehmlich · ein Anwalt · Gerichtskosten extra
Der Festpreis gilt für die anwaltliche Vertretung durch die Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AFR) und richtet sich nach dem Verfahrenswert — den berechnet der Scheidungskosten-Rechner in Sekunden aus den beiden Nettoeinkommen. Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG). Die Kanzlei rechnet die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren ab (§ 49b BRAO); liegt Ihr Festpreis darunter, stellt AFR die Differenz der Advofleet Business Services GmbH (AFBS) in Rechnung. Ab Verfahrenswert 20.000 € rechnen wir nach RVG ab und nennen Ihnen den Betrag vorab verbindlich. Streitige Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht im Streit) sind nicht enthalten.
Der Verfahrenswert ist rund das Dreifache Ihrer beiden monatlichen Nettoeinkommen. Er bestimmt die gesetzlichen Gebühren — und damit Ihre Stufe. In jeder Stufe liegt unser Festpreis deutlich unter dem, was das Gesetz vorsieht.
Einstieg
799 €
Verfahrenswert bis 6.000 €
bis 2.000 € gemeinsam
Der günstigste Fall: niedriger Verfahrenswert, entsprechend niedrige gesetzliche Gebühren.
Mittlerer Verfahrenswert
1.499 €
Verfahrenswert bis 12.000 €
bis 4.000 € gemeinsam
Typischer Fall bei zwei Einkommen — die gesetzlichen Gebühren liegen hier rund 700 € höher.
Hoher Verfahrenswert
1.999 €
Verfahrenswert bis 20.000 €
bis 6.600 € gemeinsam
Höherer Verfahrenswert, höhere gesetzliche Gebühren — der Festpreis bleibt deutlich darunter.
Individuelles Angebot
Nach RVG
Verfahrenswert über 20.000 €
über 6.600 € gemeinsam
Ab Verfahrenswert 20.000 € rechnen wir nach RVG ab und nennen Ihnen den Betrag vorab verbindlich.
Angebot anfordernKleines Einkommen? Fragen Sie zuerst nach Verfahrenskostenhilfe.
Unter rund 1.300 € gemeinsamem Nettoeinkommen übernimmt die Staatskasse die Kosten häufig ganz oder teilweise — dann wäre auch unsere Einstiegsstufe das schlechtere Geschäft für Sie. Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen, bevor Sie etwas zahlen.
VKH kostenlos prüfen lassenKostenklarheit statt „Billigscheidung unter dem Gesetz“.
ab 799 € Anwalt
Bei Bedürftigkeit
Aktueller Festpreis
Der Festpreis gilt für die anwaltliche Vertretung durch die Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AFR) und richtet sich nach dem Verfahrenswert — den berechnet der Scheidungskosten-Rechner in Sekunden aus den beiden Nettoeinkommen. Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG). Die Kanzlei rechnet die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren ab (§ 49b BRAO); liegt Ihr Festpreis darunter, stellt AFR die Differenz der Advofleet Business Services GmbH (AFBS) in Rechnung. Ab Verfahrenswert 20.000 € rechnen wir nach RVG ab und nennen Ihnen den Betrag vorab verbindlich. Streitige Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht im Streit) sind nicht enthalten.
Verfahrenswert berechnen, passende Stufe zahlen, danach Online-Formular zu Trennung, Einvernehmen und Einkommen.
Wir prüfen Einvernehmen und Scope. Bei streitigen Folgesachen melden wir uns mit Alternativen — kein automatischer Blindflug.
Antrag, Korrespondenz, Gerichtstermin. Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach FamGKG, sobald festgesetzt.
Festpreis nach Verfahrenswert + Gerichtskosten 1:1 nach FamGKG — RVG-Mindestgebühren bleiben gewahrt.
Wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen passen, bereiten wir den VKH-Antrag mit vor.
Die anwaltliche Vertretung in der einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt (Antrag, Korrespondenz, Begleitung bis zum Termin), soweit keine streitigen Folgesachen vorliegen. Gerichtskosten nach FamGKG sind nicht im Festpreis enthalten und werden 1:1 an Sie weitergegeben.
Weil die gesetzlichen Anwaltsgebühren am Verfahrenswert hängen, und der ist rund das Dreifache der beiden monatlichen Nettoeinkommen. Ein Paar mit 1.500 € gemeinsam und ein Paar mit 6.000 € gemeinsam lösen deshalb sehr unterschiedliche Gebühren aus — ein einziger Preis für beide wäre entweder für die einen zu teuer oder für die anderen unseriös kalkuliert. Drei Stufen halten den Preis für kleine Einkommen niedrig und bleiben in jeder Stufe deutlich unter den gesetzlichen Gebühren.
Mit dem Scheidungskosten-Rechner: Sie geben die beiden Nettoeinkommen ein, er nennt Ihren Verfahrenswert, die passende Stufe und die zu erwartenden Gerichtskosten. Das dauert unter einer Minute und kostet nichts.
Gerichtskosten setzt das Familiengericht nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) fest — abhängig vom Verfahrenswert. Wir berechnen sie mit dem Kostenrechner vorab orientierend und belasten sie 1:1, ohne Aufschlag. Nach § 150 FamFG trägt am Ende jeder Ehegatte die Hälfte.
Die Kanzlei (Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) rechnet die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren ab — Unterschreiten wäre berufsrechtlich unzulässig (§ 49b BRAO). Liegt Ihr Festpreis darunter, stellt die Kanzlei die Differenz der Advofleet Business Services GmbH (AFBS) in Rechnung. Für Sie bleibt der Anwalts-Festpreis verbindlich.
Dann gibt es keinen Festpreis, sondern ein Angebot nach RVG — vorab, verbindlich und vor jeder Beauftragung. Bei hohen Verfahrenswerten liegen die gesetzlichen Gebühren so weit über einem Pauschalpreis, dass eine Pauschale nur eine unrealistische Zahl auf der Seite wäre.
VKH ist staatliche Unterstützung für Gerichts- und Anwaltskosten bei Bedürftigkeit. Ob sie bewilligt wird, entscheidet das Familiengericht. Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Antrag Sinn ergibt — ohne Bewilligungsversprechen.
Dann gilt der Festpreis nicht automatisch für den gesamten Streit. Wir klären Scope vor dem Mandat und bieten Alternativen (z. B. Unterlagen-Check, gesonderte Vertretung).
Anwalt ab 799 € nach Verfahrenswert, Gerichtskosten 1:1 — oder zuerst kostenlos einschätzen lassen.
Der Festpreis gilt für die anwaltliche Vertretung durch die Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AFR) und richtet sich nach dem Verfahrenswert — den berechnet der Scheidungskosten-Rechner in Sekunden aus den beiden Nettoeinkommen. Gerichtskosten zahlen Sie 1:1 nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG). Die Kanzlei rechnet die gesetzlichen RVG-Mindestgebühren ab (§ 49b BRAO); liegt Ihr Festpreis darunter, stellt AFR die Differenz der Advofleet Business Services GmbH (AFBS) in Rechnung. Ab Verfahrenswert 20.000 € rechnen wir nach RVG ab und nennen Ihnen den Betrag vorab verbindlich. Streitige Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht im Streit) sind nicht enthalten.