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Sie haben einer Person die Vollmacht entzogen — und drei Tage später unterzeichnet sie trotzdem einen Vertrag in Ihrem Namen. Wirksam oder nicht? Die Antwort hängt nicht allein vom Widerruf ab, sondern davon, ob der Vertragspartner vom Widerruf wusste und ob die Vollmachtsurkunde noch im Umlauf ist.

Der Brief liegt auf dem Tisch: Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde an Ihren Arbeitgeber zugestellt. Ab diesem Moment darf der Lohn nicht mehr vollständig ausgezahlt werden — der Arbeitgeber wird zum sogenannten Drittschuldner und leitet einen Teil direkt an den Gläubiger weiter. Was viele nicht wissen: Das Gesetz schützt Ihnen einen festen Betrag, der unpfändbar bleibt.

Vermieter lehnt Sie wegen Herkunft oder Familie ab? Diese Diskriminierungsverbote gelten und so können Sie sich rechtlich wehren.

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