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Der Brief vom BAföG-Amt liegt auf dem Tisch — und die Zahl ist entweder null oder viel kleiner als erwartet. Viele Betroffene akzeptieren den Bescheid, ohne zu wissen, dass ein Widerspruch nach § 70 VwGO innerhalb eines Monats ab Zustellung möglich ist und das Amt zur vollständigen Neuprüfung zwingt.

Geblitzt, falsch geparkt, Abstandsverstoß — und wenige Wochen später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Viele Betroffene zahlen kommentarlos, obwohl der Bescheid Fehler enthält oder die Messung angreifbar ist. Dabei gewährt § 67 OWiG jedem Betroffenen das Recht, binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen — ohne Begründungspflicht, ohne Anwaltszwang, aber mit klaren Konsequenzen je nach Ausgang.
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