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Der neue Job ist klar, der Vertrag unterschrieben — und dann landet plötzlich eine geänderte Version auf dem Tisch. Mehr Arbeitszeit, weniger Gehalt, ein anderer Einsatzort. Viele Arbeitnehmer wissen nicht: Der Arbeitgeber darf einen bereits unterzeichneten Vertrag nicht einfach einseitig abändern. Der Grundsatz lautet: Kein Vertrag ohne beiderseitige Zustimmung.

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