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Ein Kopfsprung ins zu flache Wasser, ein Ausrutschen auf nassen Fliesen am Beckenrand, ein Kind, das für Sekunden aus dem Blick gerät – ein Badeunfall passiert oft in Bruchteilen einer Sekunde und hinterlässt Verletzungen, die von Prellungen bis zu bleibenden Schäden reichen. Wer haftet, ist danach selten sofort klar: Der Schwimmbadbetreiber, die Aufsichtsperson, die Eltern eines beteiligten Kindes oder am Ende doch niemand, weil das Geschehen zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.

Der Einkauf endet mit dem Aufprall auf dem Fliesenboden — und plötzlich stellen sich Fragen, die man sich nie vorgestellt hat: Muss der Supermarkt zahlen? Wie viel ist mein Schmerzensgeld wert? Und was passiert, wenn die Haftpflichtversicherung des Marktes abblockt?

Aufzug defekt? Welche Rechte Mieter bei Fahrstuhlausfall haben und wann eine Mietminderung möglich ist - alle wichtigen Regelungen.
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