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Im Briefkasten liegt ein Schreiben mit Kanzleibriefkopf: Die Gegenseite hat sich nach dem Verkehrsunfall bereits anwaltlich vertreten lassen, während Sie noch selbst mit der Versicherung telefonieren. Dieses Gefühl der Unterlegenheit ist verbreitet, aber unnötig, wenn Sie die Spielregeln der Schadensregulierung kennen.

Der Schlag kam ohne Vorwarnung — und danach folgen Wochen mit Arztbesuchen, Schmerzen und dem Gefühl, alleingelassen zu werden. Was viele Opfer von Körperverletzungen nicht wissen: Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Täters haben Sie einen eigenständigen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch besteht auf Basis von § 823 BGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 BGB und ist vom Ausgang des Strafverfahrens weitgehend unabhängig.
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