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Der Auszug ist vollzogen, die Wohnung aufgeteilt — und dann kommt die Frage: Muss jetzt einer von uns den anderen finanziell unterstützen? Die Antwort des Gesetzes ist eindeutig: Ja. Solange die Ehe rechtlich noch besteht, verpflichtet § 1361 BGB den wirtschaftlich stärkeren Ehepartner zur Zahlung von Trennungsunterhalt an den bedürftigen Partner.

Die Koffer sind gepackt, der Auszug ist vollzogen — und sofort stellt sich die Frage: Wer zahlt wem jetzt eigentlich wie viel? Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt werden häufig verwechselt, obwohl sie grundverschieden sind: Sie greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, haben unterschiedliche Voraussetzungen und enden unter unterschiedlichen Bedingungen.

Trennung, Scheidung, und plötzlich steht die Frage im Raum: Wer zahlt eigentlich Unterhalt – und wie viel? Ob Sie Ansprüche gegen einen Ex-Partner durchsetzen wollen oder selbst eine Unterhaltsforderung erhalten haben: Die Regeln dahinter sind klarer, als viele denken, aber ohne konkretes Wissen schnell verwirrend.
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