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Der Chef sagt zu, drei Monate unbezahlt frei zu nehmen – und auf der nächsten Gehaltsabrechnung fehlt plötzlich mehr als nur der Lohn für diese Zeit. Auch Urlaubstage sind weniger geworden. Viele Arbeitnehmer fragen sich dann, ob der Arbeitgeber das einfach so machen darf oder ob hier gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

Montag früh, eine E-Mail vom Chef: Ab nächster Woche werden Sie für drei Wochen unbezahlt freigestellt — der Auftragseingang sei zu gering. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Eine solche einseitige Anordnung ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Unbezahlter Urlaub setzt immer eine beiderseitige Vereinbarung voraus.
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