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Der Arbeitgeber hat die Kündigung ausgesprochen — doch der Arbeitnehmer sitzt im Betriebsrat. Was viele nicht wissen: Genau das ändert die gesamte rechtliche Ausgangslage. Betriebsratsmitglieder unterliegen einem besonderen Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG und § 103 BetrVG, der weit über den allgemeinen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes hinausgeht.

Der neue Job läuft seit drei Monaten, dann kommt das Schreiben: Kündigung, fristgerecht zum Ende der nächsten Woche. Viele Arbeitnehmer sind in dieser Situation fassungslos — und fragen sich, ob das überhaupt rechtens ist.

Der Brief liegt auf dem Küchentisch, das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. Ab diesem Moment läuft eine der härtesten Fristen im deutschen Arbeitsrecht: drei Wochen, um sich zu wehren — danach ist die Kündigung unwiderruflich wirksam, egal ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Das Baby schläft gerade, als die E-Mail des Arbeitgebers eintrudelt: eine Kündigung – mitten in der Elternzeit. Was viele nicht wissen: Das ist in aller Regel schlicht unzulässig. § 18 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) gewährt Ihnen während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz, der weit über den normalen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes hinausgeht.
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