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Die Polizei steht vor der Tür, der Vorwurf wiegt schwer — und das Gericht bestellt Ihnen einen Pflichtverteidiger. Viele Beschuldigte glauben in diesem Moment, der Staat übernehme die Anwaltskosten vollständig. Diese Annahme kann nach dem Verfahren zu einer empfindlichen finanziellen Überraschung führen.

Der Brief vom Staatsanwalt liegt auf dem Tisch: Ermittlungsverfahren wegen räuberischer Erpressung. Wer diesen Vorwurf zum ersten Mal liest, unterschätzt häufig dessen Schwere — dabei handelt es sich um ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs, das zwingend mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist. Eine Geldstrafe scheidet grundsätzlich aus.
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