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Ein Todesfall trifft die Familie, der Nachlass muss geregelt werden — und es gibt kein Testament. Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein detailliertes System entwickelt: die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Sie bestimmt verbindlich, wer erbt, in welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil.

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