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Ein Brief von der Polizei im Briefkasten – und plötzlich steht der Vorwurf im Raum: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB. Viele Betroffene haben schlicht bei einem Online-Casino gespielt, das professionell wirkte, auf Deutsch verfügbar war und mit einer EU-Lizenz geworben hatte. Dass dies nach deutschem Recht trotzdem strafbar sein kann, wissen die wenigsten.

Der Brief der Staatsanwaltschaft liegt auf dem Tisch: Strafbefehl, Geldstrafe, Vorwurf des illegalen Glücksspiels. Viele Betroffene haben bei einem Online-Casino gespielt, das eine Lizenz aus Malta oder Gibraltar hatte — und ahnen nicht, dass das nach deutschem Recht trotzdem strafbar sein kann. Denn § 285 StGB erfasst die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel, unabhängig davon, wo der Anbieter lizenziert ist.
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