Ein Brief von der Polizei im Briefkasten – und plötzlich steht der Vorwurf im Raum: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB. Viele Betroffene haben schlicht bei einem Online-Casino gespielt, das professionell wirkte, auf Deutsch verfügbar war und mit einer EU-Lizenz geworben hatte. Dass dies nach deutschem Recht trotzdem strafbar sein kann, wissen die wenigsten.

Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der am 1. Juli 2021 in Kraft trat, dürfen Online-Casinos in Deutschland grundsätzlich legal betrieben werden – aber nur mit einer deutschen Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Eine maltesische, gibraltarische oder zyprische Lizenz genügt dafür nicht. Wer bei einem Anbieter ohne diese Genehmigung spielt, bewegt sich nach geltendem Recht im strafbaren Bereich.

Dieser Ratgeber erklärt, welche strafrechtlichen Risiken für Spieler konkret bestehen, wie Vorsatz und Tatbestandsirrtum in der Praxis geprüft werden, was eine Vorladung bedeutet – und was Betroffene als Erstes tun sollten.

Was ist unerlaubtes Glücksspiel nach deutschem Recht?

Unerlaubtes Glücksspiel liegt vor, wenn ein Angebot, bei dem für eine Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und der Ausgang überwiegend vom Zufall abhängt, ohne behördliche Erlaubnis betrieben wird. Entscheidend ist allein die Erlaubnislage in Deutschland – nicht, ob der Anbieter im Ausland legal tätig ist.

§ 3 GlüStV 2021 definiert Glücksspiel als Spiel, bei dem für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Darunter fallen Online-Slots, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und klassische Casinospiele wie Roulette oder Blackjack gleichermaßen.

Vor dem 1. Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bundesweit verboten. Der GlüStV 2021 öffnete erstmals die Möglichkeit, Lizenzen zu beantragen – allerdings nur unter strengen Auflagen: Betreiber müssen ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro einhalten, einen Safe-Server betreiben und das zentrale Spielersperrsystem OASIS anbinden. Wer vor 2021 online gespielt hat, tat dies nach damaliger Rechtslage praktisch immer bei einem unerlaubten Anbieter.

Eine EU-Lizenz aus Malta oder Gibraltar schützt weder Betreiber noch Spieler vor der deutschen Strafbarkeit. Maßgeblich ist, ob sich das Angebot – erkennbar durch deutsche Sprache, Euro-Zahlungen und Werbung – gezielt an Spieler in Deutschland richtet und ob dafür eine deutsche Genehmigung vorliegt. Fehlt diese Genehmigung, ist das Angebot nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 in Deutschland verboten. Die Legalität eines Anbieters lässt sich über die amtliche Whitelist der GGL prüfen.

Wann machen sich Spieler nach § 285 StGB strafbar?

§ 285 StGB bestraft die Beteiligung an einem öffentlichen Glücksspiel, das ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet wird, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Bereits die einmalige Teilnahme genügt – es bedarf weder einer Wiederholung noch einer gewerblichen Absicht.

Der entscheidende Dreh- und Angelpunkt ist der Vorsatz. Strafbar macht sich nur, wer vorsätzlich handelt, also weiß oder es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass das Angebot keine deutsche Lizenz besitzt. Fahrlässigkeit – das bloße Nichtwissen – reicht nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht aus. Allerdings genügt nach der Rechtsprechung bereits bedingter Vorsatz: Wer die Möglichkeit der Illegalität erkannt und trotzdem gespielt hat, kann sich nicht auf Unwissenheit berufen.

§ 284 StGB richtet sich gegen die Veranstalter illegalen Glücksspiels und sieht deutlich höhere Strafen vor: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, in schweren Fällen – etwa bei bandenmäßigem oder gewerbsmäßigem Handeln – noch mehr. § 285 StGB erfasst dagegen ausschließlich die Spieler. Beide Normen greifen ineinander: § 285 StGB setzt voraus, dass ein unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB vorliegt.

Ein praktisches Beispiel aus der Beratungspraxis: Ein Buchhalter aus Hamburg spielte über mehrere Monate regelmäßig auf einer deutschsprachigen Plattform, die mit einer maltesischen Lizenz warb. Als die Staatsanwaltschaft nach Auswertung von Bankdaten ein Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB einleitete, argumentierte die Verteidigung erfolgreich, dass der Mandant die fehlende deutsche Lizenz nicht kannte und das Angebot durch professionelles Auftreten und Werbung in deutschen Medien den Anschein der Legalität erweckt hatte. Nach Akteneinsicht stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dieser Ausgang ist typisch, wenn der Vorsatz nicht nachweisbar ist.

Besonders brisant: Auch Spieleinsätze und Gewinne können der Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB unterliegen. Staatsanwaltschaften beantragen in Ermittlungsverfahren zunehmend die selbstständige Einziehung – das bedeutet, dass erzielte Gewinne eingezogen werden können, selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird.

Praxis-Tipp

Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bedroht – schon ein einziges Spiel kann den Tatbestand erfüllen.

Was regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 für Spieler?

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 schuf erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Online-Glücksspiel in Deutschland. Er legt fest, welche Spielformen erlaubt sind, unter welchen Bedingungen Lizenzen erteilt werden und welche Schutzmaßnahmen Anbieter gegenüber Spielern einhalten müssen. Für Spieler bedeutet dies: Wer bei einem nicht in der GGL-Whitelist gelisteten Anbieter spielt, handelt außerhalb des legalen Rahmens – unabhängig davon, wie professionell oder vertrauenswürdig die Plattform wirkt.

Legal sind nach aktuellem Recht staatliche Lotterien wie Lotto 6aus49 oder Eurojackpot, konzessionierte Spielbanken sowie Sportwetten- und Online-Casino-Anbieter mit gültiger deutscher Erlaubnis. Virtuelle Automatenspiele und Online-Casinospiele sind seit dem 1. Juli 2021 grundsätzlich genehmigungsfähig – aber nur eine überschaubare Zahl von Betreibern hat bislang eine deutsche Lizenz erhalten. Die Mehrzahl bekannter internationaler Plattformen ist weiterhin nicht für den deutschen Markt zugelassen.

Der Staatsvertrag schreibt für lizenzierte Anbieter unter anderem ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro, einen Maximeinsatz von einem Euro pro Dreh bei Online-Automaten, eine Pflichtpause zwischen Spielrunden sowie den Anschluss an das zentrale Sperrsystem OASIS vor. Anbieter ohne diese Auflagen – und damit ohne Lizenz – bieten weder Spielerschutz noch rechtliche Sicherheit. Die GGL überwacht die Einhaltung und kann gegen illegale Plattformen vorgehen.

Spieler können die Legalität eines Anbieters einfach prüfen: Lizenzierte Betreiber sind verpflichtet, auf ihrer Startseite die zuständige Behörde und deren Erlaubnis anzugeben. Zudem sind alle zugelassenen Anbieter in der öffentlichen Whitelist der GGL unter gluecksspiel-behoerde.de gelistet. Fehlt ein solcher Hinweis auf der Homepage und ist der Anbieter nicht in der Whitelist eingetragen, ist die Teilnahme nach deutschem Recht als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen.

Wichtig zu wissen

Strafbar macht sich nur, wer vorsätzlich handelt: Wer glaubhaft nicht wusste, dass der Anbieter in Deutschland keine Lizenz hat, kann sich auf einen Tatbestandsirrtum berufen und bleibt straflos.

Vorladung wegen § 285 StGB: Was ist nach einer Polizeivorladung zu tun?

Wer ein Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Betreff 'Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB' erhält, sollte als Erstes keine Aussage machen – weder schriftlich noch telefonisch. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und dieses Recht zu nutzen ist in dieser Situation die wichtigste Sofortmaßnahme.

Häufig werden Ermittlungsverfahren durch die Auswertung von Kontobewegungen eingeleitet: Banktransaktionen an ausländische Glücksspielanbieter fallen Behörden auf und können Ermittlungen auslösen. Der Zahlungsverkehr allein belegt aber noch keinen Vorsatz und keine aktive Spielteilnahme – er ist ein Indiz, kein Beweis. Ein Strafverteidiger kann durch Akteneinsicht prüfen, welche konkreten Vorwürfe erhoben werden, ob ein Vorsatznachweis realistisch ist und welche Verteidigungsstrategie Aussicht auf Verfahrenseinstellung bietet.

Das OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022 – 23 U 55/21, und das OLG München, Beschluss vom 20.09.2022 – 18 U 538/22, haben in zivilrechtlichen Parallelfragen klargestellt, dass für eine Strafbarkeit des Spielers vorsätzliches Handeln erforderlich ist und die Kenntnis von der Illegalität nachgewiesen werden muss. Das OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 – 10 U 736/22, bestätigte, dass Verträge mit illegalen Anbietern nach § 134 BGB nichtig sind – mit Konsequenzen sowohl für Rückforderungsansprüche als auch für die strafrechtliche Bewertung. Der BGH hat für den 17. September 2026 in der Sache I ZR 216/25 einen Leitentscheidungstermin zur Erstattung von Verlusten bei illegalem Online-Glücksspiel bestimmt.

In der Praxis stellen Staatsanwaltschaften Verfahren gegen Spieler häufig nach § 153 StPO ein, wenn der Vorsatz nicht nachweisbar ist oder die Schuld als gering einzustufen wäre. Voraussetzung ist aber eine sachkundige Verteidigung, die den Sachverhalt frühzeitig und vollständig darlegt. Wer unvorbereitet aussagt oder schriftlich antwortet, riskiert, Umstände preiszugeben, die einen Vorsatz erst begründen könnten.

Können Spieler ihre Verluste bei illegalen Anbietern zurückfordern?

Verträge mit Anbietern, die keine deutsche Lizenz besitzen, sind nach § 134 BGB in Verbindung mit dem Verbotsgesetz des GlüStV nichtig. Das bedeutet: Der Spieler hat in der Regel Anspruch auf Rückzahlung seiner verlorenen Einsätze nach § 812 Abs. 1 BGB, weil er Geld ohne rechtlichen Grund geleistet hat.

Mehrere Gerichte haben betroffenen Spielern bereits die Rückerstattung ihrer vollständigen Verlustsummen zugesprochen. Das OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.04.2022 – 23 U 55/21, war eines der ersten Obergerichte, das einen Rückzahlungsanspruch des Spielers bejahte und klarstellte, dass die Nichtigkeit des Vertrags zulasten des Casino-Betreibers geht. Mehrere Oberlandesgerichte haben sich dieser Auffassung angeschlossen. Für den 17. September 2026 hat der BGH in der Sache I ZR 216/25 ein Leitentscheidungsverfahren angesetzt, das die Rechtsfrage für Online-Casinos höchstrichterlich klären soll.

Wichtig: Der Rückforderungsanspruch kann entfallen, wenn der Spieler nachweislich vorsätzlich an einem illegalen Angebot teilgenommen hat – denn nach § 817 Satz 2 BGB ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn der Leistende selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Jedoch legen viele Gerichte § 817 Satz 2 BGB einschränkend aus, weil der Schutzzweck des Glücksspielrechts primär den Spieler schützen soll – nicht den illegalen Anbieter. Wer dagegen wusste, dass das Angebot illegal war, riskiert sowohl den Verlust des Rückforderungsanspruchs als auch das Strafverfahren.

Parallel zum strafrechtlichen Risiko steht also eine zivilrechtliche Chance: Wer Verluste bei einem nicht lizenzierten Anbieter erlitten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlten Einsätze zurückfordern. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist und wie sich die strafrechtliche Lage dabei verhält, hängt von den genauen Umständen ab und sollte anwaltlich bewertet werden.

Ihre Checkliste auf einen Blick

  • Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bedroht – schon ein einziges Spiel kann den Tatbestand erfüllen.
  • Strafbar macht sich nur, wer vorsätzlich handelt: Wer glaubhaft nicht wusste, dass der Anbieter in Deutschland keine Lizenz hat, kann sich auf einen Tatbestandsirrtum berufen und bleibt straflos.
  • Eine EU-Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Zypern schützt Spieler nicht vor einer Strafbarkeit in Deutschland – maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Erlaubnis nach dem GlüStV 2021.
  • Wer eine Vorladung wegen § 285 StGB erhält, sollte ohne anwaltliche Beratung keine Aussage machen, da jede unüberlegte Äußerung den Vorsatz belegen kann.
  • Erlaubte Anbieter lassen sich über die offizielle Whitelist der GGL unter gluecksspiel-behoerde.de prüfen – nur dort gelistete Plattformen sind für den deutschen Markt lizenziert.

Fazit

Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist kein Bagatellvorwurf – § 285 StGB ist eine echte Strafnorm mit empfindlichen Konsequenzen. Gleichzeitig ist die Vorsatzfrage der Schlüssel jedes Verfahrens: Wer glaubhaft nicht wusste, dass der Anbieter keine deutsche Lizenz besitzt, hat gute Chancen auf eine Verfahrenseinstellung. Wer bei einem solchen Verfahren frühzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, sichert sich den entscheidenden Vorteil – denn jede unüberlegte Aussage kann die Verteidigungsposition verschlechtern. Wer Verluste bei einem nicht lizenzierten Anbieter erlitten hat, sollte zusätzlich prüfen lassen, ob ein zivilrechtlicher Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB besteht.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft – mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.