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Die Polizei steht vor der Tür, der Vorwurf wiegt schwer — und das Gericht bestellt Ihnen einen Pflichtverteidiger. Viele Beschuldigte glauben in diesem Moment, der Staat übernehme die Anwaltskosten vollständig. Diese Annahme kann nach dem Verfahren zu einer empfindlichen finanziellen Überraschung führen.

Ein Ermittlungsverfahren flattert ins Haus — und mit ihm die Frage: Muss ich mir jetzt einen Anwalt leisten können, oder stellt mir der Staat einen? Die Antwort steckt in § 140 StPO, der abschließend regelt, in welchen Fällen ein Pflichtverteidiger zwingend beizuordnen ist. Dieses Recht gilt unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen — es ist kein Sozialhilfeinstrument, sondern eine Verfahrensgarantie.
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