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250 Euro zu viel Miete pro Monat — mal 30 Monate ergibt das 7.500 Euro, die einem Mieter nach der Mietpreisbremse zustehen können. Der entscheidende Hebel ist § 556g Abs. 2 BGB: Wer den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn rügt und das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch läuft, kann die gesamte Überzahlung seit Vertragsschluss zurückfordern — also rückwirkend bis zum ersten Monat.

Neue Wohnung in Prenzlauer Berg, Mietvertrag unterschrieben, monatliche Nettokaltmiete deutlich über dem, was Nachbarn für vergleichbare Wohnungen zahlen — ein alltägliches Berliner Szenario. Die Mietpreisbremse nach § 556d BGB begrenzt genau das: Bei Wiedervermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Berliner Mietspiegel um höchstens zehn Prozent übersteigen.
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