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Der Monat ist abgelaufen, die Arbeit geleistet — doch das Gehalt ist nicht auf dem Konto. Was viele als kurzfristige Panne abtun, kann ein ernstes Rechtsproblem sein: Der Arbeitgeber befindet sich in Lohnzahlungsverzug, sobald er die vertraglich vereinbarte Zahlfrist überschreitet. Das ist keine Kleinigkeit, sondern eine Verletzung seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 611a Abs. 2 BGB.

Monatelang früher gekommen, später gegangen — und auf der Gehaltsabrechnung fehlt jede Spur davon. Unbezahlte Überstunden sind eines der häufigsten Arbeitsrechtsprobleme in Deutschland, und viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen konkreten Vergütungsanspruch haben, der notfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden kann.
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