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Der Hahn dreht sich, aber es kommt kein Wasser. Die Heizung bleibt kalt, obwohl Mitte Januar ist. Oder der Strom ist weg — nicht wegen einer Störung, sondern weil der Vermieter ihn abgedreht hat. Solche Szenarien klingen extrem, kommen aber in der Praxis vor, meist als Druckmittel bei Mietstreitigkeiten.

Die Nachrichten hören nicht auf. Täglich neue SMS, Anrufe, E-Mails. Vor der Haustür steht wieder dieselbe Person. Was nach übertriebener Aufmerksamkeit klingt, ist in Deutschland eine eigenständige Straftat — strafrechtlich als Nachstellung nach § 238 StGB verfolgt, zivilrechtlich durch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bekämpfbar.
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